Sozialpolitik

Schuldner- und Insolvenzberatung unter einem Dach zusammen führen!

<p><strong>Wir kämpfen für Umsetzung einer lange verschleppten Reform.</strong> Mit einem Dringlichkeitsantrag fordert die Grüne Landtagsfraktion die Zusammenlegung von Schuldner- und Insolvenzberatung unter dem Dach der Kommunen. Der Landtag hat bereits in der letzten Legislaturperiode einstimmig beschlossen, dass die Staatsregierung eine Zusammenführung von Schuldner- und Insolvenzberatung aus einer Hand prüfen und umsetzen soll. Bisher liegt die Zuständigkeit für die Schuldnerberatung bei den Kommunen und die Zuständigkeit für die Insolvenzberatung beim Freistaat.

06. März 2015

„Dies macht weder fachlich noch organisatorisch Sinn“, argumentiert die Grüne Sozialpolitikerin Kerstin Celina im Sozialausschuss des Landtags.

In der Regel findet die Schuldner- und die Insolvenzberatung in denselben Beratungsstellen statt. Die genaue Abgrenzung der Aufgabenbereiche ist in der Praxis häufig schwierig zu bewerkstelligen. Die Abrechnung gegenüber unterschiedlichen Kostenträgern erhöht zudem den bürokratischen Aufwand. Deshalb fordern Fachöffentlichkeit und Einrichtungsträger schon lange die Zusammenführung von Schuldner- und Insolvenzberatung aus einer Hand.

Die Verhandlungen zwischen Freistaat, kommunalen Spitzenverbänden und der LAG Öffentliche und Freie Wohlfahrtspflege, als Vertretung der Einrichtungsträger, scheiterten bisher vor allem am Streit um die Finanzierung der Beratung. Bis heute konnte zwischen den beteiligten Verhandlungspartner keine Einigkeit erzielt werden. „Eine Übertragung der Zuständigkeit für die Insolvenzberatung auf die Kommunen erfordert die Anerkennung der Konnexität durch den Freistaat Bayern“, so Kerstin Celina. „Nur wenn die neu entstehenden Kosten in vollem Umfang durch den Freistaat Bayern erstattet werden, können die kommunalen Spitzenverbände einer Übertragung der Aufgabe der Insolvenzberatung zustimmen.“

In einem abschließenden Bericht der Staatsregierung  zu einem Grünen Antrag aus der letzten Legislaturperiode, wird nun erstmals eine Zusammenführung von Schuldner- und Insolvenzberatung als fachlich sinnvoll und rechtlich möglich bewertet. Das zuständige  Sozialministerium hat in dem Bericht eine Delegation der Aufgabe der Insolvenzberatung in den übertragenen Wirkungskreis der Landkreise und kreisfreien Städte vorgeschlagen. „Da nun eine weitgehende politische Einigkeit über die Sinnhaftigkeit der Zusammenführung von Schuldner- und Insolvenzberatung besteht, darf jetzt keine weitere Zeit mehr verloren gehen“, fordert Kerstin Celina. „Die Staatsregierung muss deshalb umgehend Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Trägern der gemeinnützigen Beratungsstellen über die konkrete Ausgestaltung der Zusammenführung aufnehmen.“  Der Sozialausschuss hat beschlossen, in einer seiner kommenden Sitzungen mit allen beteiligten Akteuren ein Fachgespräch zur Neuordnung der Insolvenzberatung durchzuführen