Sozialpolitik

CSU-Sozialpolitiker lassen Ministerin Müller im Regen stehen

<p><strong>Fachgespräch zur Zusammenführung der Schuldner- und Insolvenzberatung – CSU lehnt Grüne Anträge zur besseren Förderung und zur Delegation der Insolvenzberatung an die Kommunen ab.</strong> Zur Beratung <a href="/fileadmin/bayern/user_upload/ContentFiles/schuldnerberatung.zip">von zwei Grünen Anträgen</a>&nbsp; zur Zusammenlegung von Schuldner- und Insolvenzberatung und zur Verbesserung der Förderung der Insolvenzberatung, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales in dieser Woche ein Fachgespräch durchgeführt.

17. April 2015

Dort waren sich die eingeladenen Vertreter des bayerischen Städtetages und des Landkreistages sowie die Vertreter der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege darüber einig, dass die Zusammenführung von Schuldner- und Insolvenzberatung unter dem Dach der Kommunen fachlich sinnvoll und rechtlich möglich ist.

Auch der Vertreter des Sozialministeriums sprach sich in der Sitzung eindeutig für eine Delegation der Insolvenzberatung in den Aufgabenbereich der Kommunen aus. Trotzdem hat die CSU-Fraktion die Grünen Anträge, in denen die Forderungen der Kommunen und der Trägerverbände enthalten sind, abgelehnt. "Damit lässt die CSU-Fraktion ihre eigene Sozialministerin im Regen stehen und brüskiert die kommunalen Spitzenverbände und die Vertreter der Wohlfahrtspflege", empört sich die sozialpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen, Kerstin Celina.

Bisher waren die Kommunen für die Förderung der Schuldnerberatung und der Freistaat für die Förderung der Insolvenzberatung zuständig. Obwohl Schuldner- und Insolvenzberatung in der Regel in denselben Beratungsstellen stattfinden, gibt es zwei unterschiedliche Finanzierungssysteme und rechtliche Zuständigkeiten. „Das ist fachlich absurd und führt in der Praxis zu großen Abgrenzungsschwierigkeiten  und einem unnötig hohen bürokratischen Aufwand“, kritisiert Kerstin Celina. Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich die Verbände mit dem Sozialministerium Ende letzten Jahre endlich auf eine Anerkennung der Konnexität bei der Übertragung der Aufgabe der Insolvenzberatung auf die Kommunen einigen können. Die bisherige Förderung der Insolvenzberatung nach Fallpauschalen soll durch eine verlässliche Förderung der Personalkosten abgelöst werden. „Angesichts dieser scheinbaren politischen Einigkeit, hat es uns sehr überrascht, dass die CSU unseren Antrag, der genau diese Positionen bekräftigt, abgelehnt hat“, so Kerstin Celina. „Dahinter verbirgt sich anscheinend immer noch der alte Streit um die Finanzierung der Insolvenzberatung“.
Für den notwendigen flächendeckenden Ausbau der Insolvenzberatung und die Einhaltung grundlegender Qualitätsstandards halten Kommunen und die Träger der Beratungsstellen einvernehmlich eine Fördersumme von 8 Millionen Euro für erforderlich. Der Freistaat finanziert jedoch bisher die Beratung lediglich mit einer Summe von 4 Millionen Euro. 

Die Fallpauschalen für die einzelnen Beratungsfälle wurden seit 1999 nicht mehr angepasst. Die seitdem aufgelaufenen Kostensteigerungen gehen voll zu Lasten der Kommunen und der Beratungsträger. „Allen ist klar, dass der Freistaat bei Anerkennung der Konnexität künftig deutlich mehr in die Insolvenzberatung investieren muss“, erläutert Kerstin Celina. „Dies hat auch das Sozialministerium in  seinem Bericht eindeutig eingeräumt.“ Doch nach Informationen der Landtagsfraktion hat Finanzminister Söder hier wieder einmal im Kabinett sein Veto eingelegt und Sozialministerin Müller zurück gepfiffen. „Genau aus diesem Grund, wäre ein eindeutiges politisches Signal von Seiten des Landtags enorm wichtig gewesen“, ist sich Kerstin Celina sicher. „Doch anstatt der eigenen Ministerin den Rücken zu stärken, scheuen die CSU-Sozialpolitiker den Konflikt mit den eigenen Haushältern. Das ist ein Armutszeugnis für die CSU-Sozialpolitik!“ 

Ohne eine faire Teilung der Kostenzwischen Freistaat und Kommunen droht die lange geplante Zusammenführung von Schuldner- und Insolvenzberatung erneut zu scheitern. Schon bisher bleiben die Kommunen auf 25 bis 40 Prozent der Kosten der Insolvenzberatung sitzen. Angesichts steigender Fallzahlen und neuer gesetzlicher Aufgaben ist mit zusätzlichen Kosten zu rechnen. Für Kerstin Celina ist völlig klar: „Nur wenn die neu entstehenden Kosten in vollem Umfang durch den Freistaat Bayern erstattet werden, können die kommunalen Spitzenverbände einer Übertragung der Aufgabe der Insolvenzberatung zustimmen.“