Sozialpolitik

Für eine Laufzeit-Verlängerung des Fonds "Heimerziehung" und die Aufstockung des Vermögens!

<p><strong>Wir haben&nbsp; in einem Dringlichkeitsantrag die Staatsregierung dazu aufgefordert, sich beim Lenkungsausschuss des Bundesfonds Heimerziehung mit Nachdruck <a href="/fileadmin/bayern/user_upload/ContentFiles/14_11_11_drs.4180_berechtigte_ansprueche_ehemaliger_heimkinder_erfuellen_-_laufzeit_des_fonds_heimerziehung_verlaengern.pdf">für eine Verlängerung der Laufzeit</a> des Fonds bis zum 31.12.2015 einsetzen.</strong> Die Anmeldefrist für die Beantragung von Leistungen des Fonds läuft zum Jahresende 2014 aus.

05. Dezember 2014

Nach Einschätzung der bayerischen Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder haben „trotz umfassender Öffentlichkeitsarbeit, medialer Berichterstattung und ‚Mund-zu-Mund-Propaganda‘ immer noch nicht alle ehemaligen Heimkinder von den Angeboten des Fonds erfahren“.

In Bayern haben bisher schon über 2.000 Menschen Leistungen des Fonds zum Ausgleich für entgangene Rentenansprüche oder zur Kompensation von Folgeschäden der Heimerziehung beantragt. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich bereits in der letzten Legislaturperiode einstimmig in einem interfraktionellen Beschluss für eine Verlängerung der Antragsfristen des Fonds bis zum 31.12.2015 ausgesprochen.

Außerdem setzt sich der Antrag für eine Aufstockung der Fondsmittel zur Entschädigung misshandelter  Heimkinder ein. „Die bisher als Fondsvermögen eingesetzten 120 Mio. € sind bereits jetzt durch die hohe Zahl der Antragsteller und die bewilligten Anträge vollständig aufgebraucht“, konstatiert die Grüne Landtagsabgeordnete Christine Kamm. Die bereits angemeldeten und noch offenen Ansprüche der Heimkinder summieren sich voraussichtlich auf einen Betrag von weit über 100 Mio. €. „Die Staatsregierung muss sich deshalb in den Verhandlungen mit den Errichtern des Fonds – also Bund, Bundesländern und den beiden großen Kirchen – für eine bedarfsorientierte und nicht gedeckelte Aufstockung der Fondsmittel einsetzen“, fordert Christine Kamm.

Die Staatsregierung hat bereits im Juli 2014 beschlossen, sich an der Aufstockung der Mittel des Fonds zu beteiligen. „Damit es nicht zu unzumutbaren Verzögerungen in der Bearbeitung der Anträge kommt, muss nun auch auf Bundesebene schnell eine Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen werden“, so Christine Kamm. Eine Verlängerung der Fondslaufzeiten konnte allerdings nicht durchgesetzt werden. Laut Auskunft der zuständigen Ministerialbeamtin, Frau Isabella Gold, gab es in der Jugendministerkonferenz  der Länder sogar ernsthafte Versuche, die Laufzeit des Fonds vorzeitig zu beenden. Eine Verlängerung der Laufzeiten des Fonds sei leider völlig unrealistisch. Alle betroffenen ehemaligen Heimkinder müssen deshalb jetzt schnell zumindest formlos ihren Anspruch auf Leistungen des Fonds bei der Bundesgeschäftsstelle in Köln anmelden.

Die bisher als Mehrbedarf angesetzten 106 Mio. € werden nach Einschätzung des bayerischen Sozialministeriums vermutlich nicht ausreichen. Bayern setzt sich aber für eine bedarfsgerechte Aufstockung der Fondsmittel ein. „Die Zeit drängt, denn es ist ein Skandal, dass die seit August 2014 beim Bundesfonds in Köln eingehenden Anträge wegen fehlender Mittel nicht mehr von der Geschäftsstelle der Fonds geprüft und bearbeitet werden“, kritisiert Christine Kamm.

Die Staatsregierung wird dem Sozialausschuss des Landtags zu Beginn des kommenden Jahres im Rahmen eines Fachgesprächs über den Erfolg der Verhandlungen auf Bundesebene und die weitere Umsetzung des Fonds Heimerziehung Bericht erstatten. Dabei wird  auch über die Arbeit und Zukunftsperspektive der bayerischen Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder und die Umsetzung einer gemeinsamen Resolution des Ausschusses aus der letzten Legislaturperiode berichtet werden.