Religionen und Weltanschauungen

Stille Feiertage zeitgemäß ausgestalten

<p><strong>Ulrike Gote</strong>: „Verfassungsgemäßes Feiertagsgesetz soll Religionsfreiheit schützen und nicht pauschale Totalverbote aussprechen“&nbsp;</p>

30. November 2016

München (30.11.2016/lmo). Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass der ausnahmslose Schutz des Karfreitags in Bayern gegen das Grundgesetz verstoße, kommentiert Ulrike Gote, religionspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen und Mitglied der Kommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“ von Bündnis90/Die Grünen:

„Mit diesem Urteil bestätigt das Bundesverfassungsgericht die Haltung von uns Grünen. Aufgabe eines verfassungsgemäßen Feiertagsgesetzes ist es, die Religionsfreiheit zu schützen. Pauschale Totalverbote à la CSU helfen uns hier nicht weiter und werden zu Recht von den Menschen in Bayern nicht mehr akzeptiert. Stattdessen muss das Spannungsfeld zwischen bevormundender Einschränkung und der Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle berücksichtigt werden. Die Kommunen müssen die Möglichkeit haben, selbst festzulegen, was an einem Stillen Feiertag zugelassen wird und was nicht. Das gebietet auch die unterschiedliche Ausprägung und Verbreitung von religiösen Traditionen in den einzelnen Bezirken und Städten.

Der Schutz der Feiertage und der Respekt vor der Religionsfreiheit sind nach wie vor sehr wichtig. Die genaue Ausgestaltung muss aber der Lebenswirklichkeit der Menschen in Bayern entsprechen.“