Religionen und Weltanschauungen

Grüner Antrag stößt Diskussion über Reform des Bestattungsrechts an

<p><strong>Obwohl die bayerische Gesellschaft – gerade in religiöser Hinsicht – zunehmend vielfältiger wird, spiegelt sich dies in den gesetzlichen Regelungen kaum wider.</strong> Insbesondere das Bestattungsrecht orientiert sich noch immer fast ausschließlich an christlichen Traditionen. Ulrike Gote, religionspolitische Sprecherin der Landtagsgrünen, hat nun mit einem Antrag Bewegung in die Diskussion darüber gebracht, wie das Bestattungsrecht an die gesellschaftliche Realität angepasst werden kann.<br>

05. Dezember 2014


„Während andere Bundesländer sich längst auf den Weg gemacht haben, hinkt Bayern bei der Reform des Bestattungsrecht hinterher“, kritisierte Ulrike Gote in der Sitzung des Innenausschusses. Eine Novellierung des Gesetzes werde zwar seit Jahren angekündigt, passiert sei aber bis heute nichts. Dabei sage gerade die Bestattungskultur viel über den Zustand einer Gesellschaft aus. „Unflexible Regelungen bei der Sargpflicht oder beim frühestmöglichen Bestattungszeitpunkt werden insbesondere von Muslimen als Beeinträchtigung empfunden“, erklärte Ulrike Gote. Ziel eines modernen Bestattungsrechts müsse es jedoch sein, „die unterschiedlichen kulturellen und religiösen Bedürfnisse der gesamten Bevölkerung zu berücksichtigen.“

In engem Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Religionsgemeinschaften, der Kommunen, der Konfessionslosen und des Bestattungsgewerbes hat Ulrike Gote deshalb konkrete Reformvorschläge erarbeitet und in einem Antrag formuliert. Neben der Aufhebung der Sargpflicht und der zeitlichen Vorgabe für den frühesten Bestattungszeitpunkt sieht der Antrag eine Verbesserung der Leichenschau und einen Bericht zu sogenannten „Sozialbestattungen“ vor. Zudem wird die CSU-Regierung aufgefordert, gemeinsam mit den Kommunen und im Dialog mit den Organisationen der Muslime in Bayern die Infrastruktur für die Durchführung muslimischer Bestattungsriten auszubauen und bekannt zu machen.

Die Diskussion im Innenausschuss zeigte, dass der Antrag ein erstes Ziel schon erreicht hat. Fraktionsübergreifend wurde beschlossen, eine Expertenanhörung durchzuführen. „Endlich ist Bewegung in diesem so wichtigen Thema“, so Ulrike Gote. Schließlich werde der Handlungsbedarf „mit jedem Jahr, das weiter ins Land geht, größer.“ Sie hoffe daher, dass sich durch die Anhörung die Notwendigkeit der aufgezeigten Reformvorschläge endlich auch über die Fraktionsgrenzen hinweg durchsetze.