Öffentlicher Dienst

Interkulturelle Öffnung im Öffentlichen Dienst: Viele Fragen bleiben offen

<p class="MsoNormal" style="text-autospace: none;"><span style="font-family: 'Arial','sans-serif';"><strong>Interkulturelle Öffnung ist ein Konzept, das Verwaltungen in die Lage versetzen soll, ihre Angebote und Leistungen an eine durch Einwanderung veränderte soziale Umwelt anzupassen.</strong> Im Kern geht es um die Fähigkeit von Institutionen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, erfolgreich mit Personen zu kommunizieren, deren Lebenswelt durch Migrationserfahrungen geprägt ist.</span></p>

24. April 2015

Die Staatsregierung hat im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes einen Bericht über die „Vermittlung interkultureller Kompetenz für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst und die interkulturelle Öffnung desselben in Bayern“ berichtet. Hieraus sind einige positive Aspekte zu entnehmen, wie z.B. die ressortübergreifende Angebote und Fortbildungsmöglichkeiten für die MitarbeiterInnen des öffentlichen Dienstes. Auch die Fortbildungsveranstaltungen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern ist zu begrüßen.

Jedoch sieht die CSU-Regierung nicht die Notwenigkeit die Öffnung des öffentlichen Dienstes für Menschen mit Migrationshintergrund und -geschichte  zu forcieren. Hier hinkt Bayern anderen Bundesländern hinterher, die intensiv und offensiv die Anwerbung von Menschen mit Migrationshintergrund vorantreiben. Exemplarisch wird seitens der Staatsregierung die Einstellungen in den Polizeivollzugsdienst der Bayerischen Polizei vorgetragen; was jedoch fehlt, ist die direkte Ansprache und Werbung von Menschen mit Migrationshintergrund im Bereich der Ausländerbehörden. Denn bei den Ausländerbehörden Bayerns sind die Menschen mit Migrationshintergrund unterpräsentiert. Gerade hier ist jedoch eine interkulturelle Öffnung dringend, denn diese Behörden sind die ersten Kontaktstellen zu den Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund.

Dazu kann die Mehrsprachigkeit der Menschen mit Migrationshintergrund bei dem Bewerbungsverfahren einen größeren Gewicht verliehen werden, denn die Mehrsprachigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist ein bedeutsamer Gewinn für alle Behörden in Bayern.

Anonymisierte Bewerbungen steht die Staatsregierung ebenfalls skeptisch gegenüber, obwohl damit vorschnelle Rückschlüsse und (oftmals unbewusste) Vorurteile aufgrund bestimmter persönlicher Merkmale der Bewer­benden vermieden werden sollen. Dieses Ziel stellt sich bereits unmittelbar nach Einführung der anonymisierten Bewerbungsverfahren ein. Die Anonymisierung rückt die Qualifi­kation der Bewerbenden in den Mittelpunkt und stellt somit eine objektive Bewerber­auswahl sicher.

Gleichzeitig sendet der Arbeitgeber das Signal an Arbeitsuchende, dass diskriminie­rungsfreie Einstellungen einen hohen Stellenwert im der Organisa­tion haben. Organisationen können sich so als offene Arbeitgeber präsentieren und gegebenenfalls neue Bewerbendengruppen erschließen.

Die CSU nimmt auch hier die Realitäten nicht wahr: Mit Blick auf den Fachkräftemangel und die steigende Mobilität auf dem Arbeitsmarkt kann es hilfreich sein, anonyme Bewerbungsverfahren zu verwenden.