Öffentlicher Dienst

Wenn Nachwuchs kommt: Sonderurlaub auch für nicht verheiratete Beamte!

<p><strong>Beamte bekommen zur Geburt ihres Kindes einen Tag Sonderurlaub, aber nur wenn sie mit der Mutter des Kindes auch verheiratet sind.</strong> Markus Ganserer, Sprecher für Fragen des öffentlichen Dienstes, hält das für eine antiquierte Ungleichbehandlung und fordert per Antrag Sonderurlaub auch für nicht verheiratete Väter:</p>

06. Juni 2014

Schließlich wird jedes vierte Kind in Bayern nicht-ehelich geboren. Markus Ganserer: „Wenn zwei Menschen miteinander ein Kind bekommen, ist das eine Familie.“ Ob mit oder ohne Trauschein. Bei der CSU stieß er damit aber auf Fundmentalopposition. Sie sprach vom besonderen Schutz für Ehe und Familie und davon, dass verheiratete Väter mehr Pflichten haben als nicht verheiratete.

Der Antrag wurde also abgelehnt, aber es wird nicht der letzte Vorstoß bei diesem Thema sein.