Urteil zum Rundfunkbeitrag würdigt Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Medienvielfalt

<p><strong>Unsere medienpolitische Sprecherin Ulrike Gote lobt das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags.</strong> Punktuelle Schwachstellen müssen nach der Evaluationsphase beseitigt werden.</p>

15. Mai 2014

Ulrike Gote: "Die Richter haben mit ihrem Urteilsspruch den gesellschaftlich bedeutenden Beitrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die pluralistische Meinungsbildung in unserem Land gewürdigt. Von dessen unabhängiger Berichterstattung profitieren letztlich auch diejenigen, die das Rundfunkangebot nicht unmittelbar nutzen.

Klar ist aber auch, dass wir Kritik an punktuellen Schwachstellen des Beitragsmodells – etwa in Bezug auf sozial Schwache, Unternehmensfilialen oder bei Fragen der Barriere- und Werbefreiheit – ernst nehmen müssen. Hier wird man nach der Evaluationsphase 2015 noch an einzelnen Stellschrauben drehen müssen."

hla