Meinungsvielfalt ist kein „nice to have“

<p>Die Änderungen der CSU im Bayerischen Mediengesetz gefährden die ohnehin bereits sehr eingeschränkte lokale und regionale Meinungsvielfalt in Bayern. Die CSU unterliegt weiterhin dem Trugschluss, dass wirtschaftlich starke Rundfunk- und Presseanbieter in Bayern genügen, um Meinungsvielfalt und journalistische Qualität zu gewährleisten. Auch die zur Anhörung in den Bayerischen Landtag geladenen Juristen und Mitglieder der KEK sahen die Gesetzesnovelle der CSU in wesentlichen Punkten kritisch.

18. März 2016

Die Grüne Landtagsfraktion setzt sich dafür ein, die Medienvielfalt in Bayern zu stärken und lehnt den Gesetzentwurf der CSU ab.

Die Vielfalt verlässlicher Informationsquellen und der Zugang zu verschiedenen Meinungen sind mit die wichtigsten Grundpfeiler unserer Demokratie. Aufgrund der Informationen, die wir erhalten, bilden wir unsere Meinungen, treffen wir Wahlentscheidungen und gestalten damit unsere Gesellschaft. Qualitativ hochwertige und vertrauenswürdige Informationen erhalten wir trotz Medienwandels und neuen Verbreitungsmöglichkeiten hauptsächlich immer noch durch Presse und Rundfunk, der vierten Gewalt.

Die Informationsverbreitung über digitale Plattformen und soziale Netzwerke ist zwar zu einer fünften Gewalt geworden -  jedoch zu einer sehr unzuverlässigen. Da dort nicht nach journalistischen Grundsätzen gearbeitet wird, liefert sie weder eine verlässliche Einordnung des Weltgeschehens noch eine verlässliche Information über lokale Ereignisse. Es hat gute Gründe, warum die Meinungsvielfalt in der Verfassung geschützt wird und die Vielfalt der traditionellen Medien – vor allem auch der lokalen und regionalen Medien - trotz neuer Verbreitungsmöglichkeiten weiterhin durch gesetzliche Regelungen zu bewahren ist.

Die CSU hat im Dezember vergangenen Jahres einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes vorgelegt, in dem wesentliche Vorschriften, die bisher die Medienvielfalt in Bayern sichern sollten, komplett gestrichen werden sollen. Begründet wird dies von der CSU mit den neuen Informationszugängen durch das Internet.

Aufgrund der Bedeutung, die diese Änderungen für Medienlandschaft in Bayern haben, fand mit auf Initiative der Landtagsgrünen und gegen den Willen der CSU eine Anhörung von ExpertInnen und VerbandsvertreterInnen statt.

Im Rahmen der Diskussion wurde der bestehende Zielkonflikt zwischen der wirtschaftlichen und der Vielfaltsdimension sehr deutlich. Die beiden geladenen Juristen und Mitglieder der KEK (Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich) Prof. Müller-Terpitz und Prof. Gounalakis sahen beide die Neuregelung zur frequenzübergreifenden Zusammenarbeit, die künftig keine Prüfung vorab mehr vorsieht, sehr kritisch und empfahlen die bisherigen Regelungen beizubehalten. Gounalakis sprach sich zudem dafür aus, die Vielfaltssicherung zu stärken und nicht abzusenken. Die von der CSU vorgesehene Streichung von Art. 25 Abs. 6 bis 9 BayMG gefährde die Meinungsvielfalt und leiste der Anbieterkonzentration und der Bildung von Meinungsoligopolen Vorschub. Jutta Müller vom Bayerischen Journalistenverband und Ute Opritescu von ver.di teilten diese Ansicht.

Rundfunkanbieter und Zeitungsverleger begrüßten hingegen die geplanten Änderungen, die unter anderem künftig die stärkere Beteiligung von Zeitungsverlagen an Rundfunksendern erleichtern sollen. Von den großen Verbänden der Medienwirtschaft waren leider keine Fürsprecher für die Vielfaltssicherung zu hören.

Ulrike Gote, medienpolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag zeigt sich hiervon nicht überrascht: „Unsere Aufgabe ist es, das Spannungsverhältnis von Regulierung und wirtschaftlicher Freiheit so auszutarieren, dass die Meinungsvielfalt in Bayern gesichert ist. Ein Blick auf die jetzige Medienlandschaft genügt, um zu wissen in welche Richtung die Reise gehen muss: Medieneinfalt und eine starke Monopolisierung der lokalen und regionalen Medien sind bereits der Regelfall in Bayern. Wir Grüne werden uns weiterhin dafür einsetzen, die Meinungsvielfalt und die kleinen Anbieter zu stärken! Die CSU bewirkt mit ihrem Gesetzentwurf genau das Gegenteil und wir werden ihn so nicht mittragen.“