Medienpolitik à la CSU – Hauptgang „Deregulierung“, Nachspeise „Verlust der Meinungsvielfalt“

<p>Trotz heftiger Kritik der Opposition, etlicher Änderungsanträge und kritischer Ergebnisse der Anhörung im Vorfeld der Beratung wurde in dieser Woche der <a href="https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000006000/0000006208.pdf">Gesetzentwurf</a> der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes durch die CSU beschlossen.</p>

08. Juli 2016

À la carte servierte die CSU-Regierung den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ihres Runden Tisches Medienpolitik die gewünschten Änderungen im Mediengesetz. Weitere Monopolbildungen und einen fortschreitenden Vielfaltsabbau in der bayerischen Medienlandschaft nimmt die CSU dafür gerne in Kauf.

Die Änderungen der CSU im Bayerischen Mediengesetz gefährden die lokale und regionale Meinungsvielfalt in Bayern. Die Streichung der Genehmigungspflicht für die Zusammenarbeit von Anbietern an Mehrfrequenzstandorten wird die Monopolisierung vorantreiben und die Vielfalt der bayerischen Medienlandschaft noch weiter reduzieren. Bisher konnte die BLM vielfaltssichernde Maßnahmen vor der Zusammenarbeit einfordern. Jetzt ist die Prüfung der Zusammenarbeit nur noch im Nachhinein möglich. Dies ist für die BLM nicht nur mit einem wesentlich größeren Aufwand verbunden, sondern auch die Hemmschwelle im Nachhinein Verbote auszusprechen wird dadurch viel höher. Die kleineren Anbieter werden benachteiligt. Sie werden darunter leiden, dass sie keine Chance mehr auf eine Marktteilnahme haben, wenn sich zunehmend große Anbieter zusammenschließen.

Ulrike Gote, Landtagsvizepräsidentin und medienpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen appellierte an die CSU: „Eine vorgelagerte Aufsicht durch die BLM, die nicht vorrangig die wirtschaftlichen Gesichtspunkte, sondern vor allem den Schutz der Meinungs- und Medienvielfalt in Bayern maßgeblich berücksichtig, ist unerlässlich.“ Und einer der grünen Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der CSU-Staatsregierung forderte, die Aufsicht durch die BLM im Vorhinein beizubehalten. Die CSU lehnte den grünen Antrag jedoch ab – sie gibt damit nun zugunsten weiterer Monopolbildungen den dringend notwendigen Schutz der Meinungs- und Medienvielfalt auf.

Auch bezüglich der bisher im Gesetz verankerten Must-Carry-Regelung soll der Schutz der Anbietervielfalt zugunsten der Interessen einiger großer Anbieter aufgegeben werden. Ulrike Gote begrüßt zwar das konkrete Abschaltdatum, sie gibt jedoch zu bedenken, dass auch für die digitalen HD-Kabelanlagen Regelungen zur Sicherung der Anbietervielfalt nötig sind. 

Doch weder die Kritik, die Professoren und Mitglieder der KEK in der, dem Beschluss des Gesetzentwurfs vorangehenden Anhörung anbrachten, noch die grünen Änderungsanträge brachten die CSU dazu, ihre Neuregelungen kritisch zu überdenken. Die Grünen lehnten daher den Gesetzentwurf der CSU-Staatsregierung ab.

Grüne Änderungsanträge zum Gesetzentwurf: Drs. 17/11256; 17/11257; 17/11258