Fall Denk: Quellenschutz ist Grundpfeiler der Pressefreiheit

<p><strong>Ulrike Gote: Dreieinhalb Jahre Schnüffelei sind massiver Angriff auf die vierte Gewalt.&nbsp;</strong><span style="line-height: 20px;">Die Landtags-Grünen sehen im Fall des Passauer Journalisten Hubert Denk eine „massive Verletzung der Pressefreiheit“. Dieser hatte 2010 bei der Berichterstattung über einem Prozess um den Arzt und Laborunternehmer Schottdorf eine Parteispende an die CSU öffentlich gemacht, die bereits 2005 zusammen mit einem Einfluss nehmenden Schreiben an den seinerzeitigen Ministerpräsidenten Stoiber übermittelt wurde.

12. November 2013

Seit seiner Veröffentlichung vor dreieinhalb Jahren wird Hubert Denk nun offensichtlich umfassend überwacht; die Süddeutsche Zeitung berichtete am Montag von einer mittlerweile 704 Seiten starken Ermittlungsakte.

„Wir sehen keinerlei Anlass für derart überzogene Ermittlungen gegen einen offensichtlich unbescholtenen Bürger“, stellt die medienpolitische Sprecherin der Fraktion, Landtags-Vizepräsidentin Ulrike Gote, fest. Per Berichtsantrag erfragen die Landtagsgrünen nun von der Staatsregierung, welcher Sachverhalt den völlig unverhältnismäßigen Ermittlungen mit bislang rund 50 Zeugeneinvernahmen zugrunde liegt und ob – wie von dem Betroffenen vermutet – auch Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung eingesetzt werden. Sollte Denks Telefon durch die Ermittler tatsächlich angezapft worden sein, sieht Ulrike Gote darin „einen fundamentalen Angriff auf die Freiheit journalistischer Tätigkeit in diesem Land“.

„Wir haben den Eindruck, dass hier der ‚Übermittler der schlechten Botschaft‘ eingeschüchtert werden soll“, so Ulrike Gote. Ziel sei es wohl, am Ende die Quelle innerhalb des Ermittlungsapparates herauszufinden, die den Journalisten mit den brisanten Informationen versorgt hat. Nach Ansicht der Landtags-Grünen ist das Vorgehen der Staatsanwaltschaft verfassungsrechtlich problematisch. Sie verweisen auf das so genannte Cicero-Urteil aus dem Jahr 2006, nach dessen Grundsätzen die Grünen nicht nur die Straffreiheit der Beihilfe, sondern auch der Anstiftung zum Geheimnisverrat für Journalisten fordern.