Zugriff des Verfassungsschutzes auf Vorratsdaten verstößt gegen verfassungsgemäßes Trennungsgebot

<p>Die vom Bayerischen Kabinett beschlossene geplante Novellierung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, <strong>Katharina Schulze</strong>:</p>

15. Dezember 2015

„Mit seinem Vorstoß, dem Verfassungsschutz künftig Daten der Vorratsspeicherung zugänglich zu machen, bewegt sich CSU-Innenminister Herrmann mindestens in einer rechtlichen Grauzone. Zum einen entspricht dies ausdrücklich nicht den Vorgaben des einschlägigen Bundesgesetzes. Zum anderen – und das ist mein zentraler Kritikpunkt – verstößt diese Maßnahme gegen das Trennungsgebot, nach dem Aufgaben der Polizei und der Nachrichtendienste strikt voneinander separiert werden müssen. Sollte es tatsächlich zu einer Umsetzung kommen, behalten wir uns ausdrücklich eine Klage vor dem zuständigen Verfassungsgericht vor.“