Datenschutzwüste Bayern?

<p>Datenschutzwüste Bayern? Landesamt für Datenschutzaufsicht stellt Tätigkeitsbericht vor<br><br>Mehr Unterstützung und mehr Personal für das Landesamt für Datenschutzaufsicht – das fordert unsere datenschutzpolitische Sprecherin <strong>Verena Osgyan</strong>: „Mit nur 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist das Landesamt viel zu knapp aufgestellt, um die Herkulesaufgabe, die vor ihm liegt, zu bewältigen.“</p>

26. Juni 2015

Das Bayerische Landesamt für die Datenschutzaufsicht (BayLDA) ist für die Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich in Bayern zuständig und somit Aufsichtsbehörde für alle bayerischen Unternehmen und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger. Der Präsident Thomas Kranig stellte in im Verfassungsausschuss den Tätigkeitsbericht seiner Behörde für die vergangenen beiden Jahre vor.  Das BayLDA behandelt datenschutzrechtliche Beschwerden, berät Bürgerinnen und Bürger und führt ggf. Bußgeldverfahren durch. Daneben überprüft und kontrolliert es Unternehmen auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften, z.B. Zahnarztpraxen, Fitnessstudios oder Autohäuser.

Das BayLDA bearbeitete im Jahr 2013 925 und im Jahr 2015 953 Beschwerden und beriet im Jahr 2013 799 und im Jahr 2014 991 Mal Bürgerinnen und Bürger in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten. Auch die Unternehmensberatungen stiegen von 1733 Vorgängen in 2013 auf 1821 Fälle in 2014 an. 

Das BayLDA geht derzeit mit umfangreichen Smart-TV-Prüfungen der Frage nach, wie viele von uns bereits einen „Spion im Wohnzimmer“ sitzen haben. Dabei wird überprüft welche privaten Daten internetfähige Fernseher an  welche Anbieter senden (Geräte-Hersteller, HbbTV-Anbieter, App-Store-Betreiber), diese Ergebnisse werden derzeit genutzt um einheitliche rechtliche Bewertungen zu entwickeln.

Mit der geplanten Verabschiedung der EU-Datenschutzgrundverordnung wird die Bedeutung des BayLDA noch einmal zunehmen: Nach derzeitigem Planungsstand wird das BayLDA in einer one-stop-shop-Lösung für alle europaweit anfallenden datenschutzrechtlichen Anfragen zuständig sein, die bayerische Unternehmen betreffen, so. z.B. BMW, Audi und Siemens. „Die Staatsregierung muss  jetzt einen Stufenplan für eine grundlegende Erweiterung des BayLDA vorlegen – mit den vorhandenen Bordmitteln wird diese Herausforderung nicht zu stemmen sein.“