Auto-Videokameras: Persönlichkeitsrechte gestärkt

<p><strong>"Das Gericht hat die Veröffentlichung und Auswertung der Aufnahmen von Auto-Videokameras untersagt und damit die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt"</strong>, freut sich unsere datenschutzpolitische Sprecherin, Verena Osgyan, über das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach zu den sogenannten Dashcams. <br>

14. August 2014


"Das Urteil ist ein klarer Handlungsauftrag an den Gesetzgeber, der nun tätig werden muss, um alle rechtlichen Grauzonen zu schließen. Es ist ebenso richtungsweisend für die anstehenden Herausforderungen des Datenschutzes, denn neue technische Möglichkeiten, wie beispielsweise Google Glass, führen dazu, dass der öffentliche Raum sich zum dauerüberwachten Raum entwickelt. Jetzt muss sich die Staatsregierung auch endlich auf europäischer Ebene für eine zügige Einführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung einsetzen."

lmo