Netz und Medien

Weiterhin keine Vielfalt in der bayerischen Medienaufsicht

<p>Am 8. Dezember wurde die Novellierung des Bayerischen Rundfunk- und Mediengesetzes in zweiter Lesung im Bayerischen Landtag beraten. Der Grüne Gesetzentwurf wurde von der CSU abgelehnt. Zwei Tage vor den Beratungen lud die Grüne Landtagsvizepräsidentin und medienpolitischen Sprecherin, <strong>Ulrike Gote,</strong> Vertreterinnen und Vertreter nicht berücksichtigter Verbände zum Meinungsaustausch in den Landtag ein.<br>

09. Dezember 2016


Gemäß Bundesverfassungsgerichtsurteil soll in den Aufsichtsgremien von BR und BLM die Vielfalt unserer Gesellschaft widergespiegelt werden. Die von der CSU beschlossene Neufassung der Gesetze seitens der CSU-Regierung garantiert gerade dies nicht. Sie hat mit ihrer Novellierung dafür gesorgt, dass Rundfunkrat und Medienrat schlicht um drei Sitze erweitert werden, um so die Drittelgrenze für staatliche und staatsnahe Vertreterinnen und Vertretern einzuhalten. Die neuen Plätze werden eine Vertretern der MigrantInnen, der Menschen mit Behinderung sowie ein/e VertreterIn aus dem Bereich Freizeit, Tourismus, Gastronomie und Hotel bekommen.

Eine ausreichende Abbildung der gesellschaftlichen Realität Bayerns wird dadurch nicht erreicht. Die Aufnahme des Bereichs Freizeit, Tourismus, Gastronomie und Hotel in den Rundfunkrat ist nicht nachvollziehbar, wenn Gruppen wie die Frauenorganisationen (mit Ausnahme der kirchlichen Frauenorganisationen), Filmschaffenden, LSBTI, die muslimischen Verbände oder auch die BITKOM weiterhin kein Entsendungsrecht erhalten.
Eine „bunte Bank“ sieht der Entwurf der CSU ebenfalls nicht vor. Ansichten nicht verbandlich organisierter Gruppen und Personen haben nach dem Willen der CSU im Rundfunkrat und im Medienrat auch künftig keine Stimme und auch einen kontinuierlichen Wechsel der Gremienmitglieder lehnt sie durch diese Regelungen ab.
Ulrike Gote bedauert, dass die CSU für lange Zeit die Chance vertan hat, „die Räte zu modernen, zeitgemäßen und effizient arbeitenden Gremien weiterzuentwickeln“. „Es wäre die Pflicht der CSU-Staatsregierung gewesen, diese Gruppen zu berücksichtigen, die einen Teil unserer heutigen Gesellschaft in Bayern ausmachen, die ihre Vielfalt widerspiegeln und die wichtige BeraterInnen und EntscheiderInnen sind, wenn es um die Aufsicht des Bayerischen Rundfunks und die Aufsicht der privaten Medien in Bayern geht. Es ist ein großer Fehler, auf ihre Kompetenz und ihre Mitsprache zu verzichten!“


Die Stellungnahmen der zum Runden Tisch „Vielfalt in den Aufsichtsgremien des BR und der BLM“ finden Sie hier:
Unterlagen Runder Tisch

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Die Rede von Ulrike Gote zur Novellierung des Rundfunk- und Mediengesetzes können Sie sich hier ansehen.