Netz und Medien

Rundfunkaufsicht: Vielfalt, Staatsferne, Professionalität und Transparenz

<p>Plurale und unabhängige Medien sind von entscheidender Bedeutung für politische Willensbildung und Demokratie. Freiheit und Unabhängigkeit der Medien erfordern, dass die Rundfunkaufsicht staatsfern organisiert ist. <br>

17. Oktober 2016


In Bayern haben der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) und der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks (BR) die Aufgabe, jene staatsferne Kontrolle und Beratung des privaten und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil zum ZDF-Staatsvertrag vom 25. März 2014 festgestellt, dass die Aufsichtsgremien die Vielfalt der Gesellschaft wiederspiegeln und zu mindestens zwei Dritteln staatsfern besetzt sein müssen.

Statt Vielfalt und Staatsferne zu sichern, hat die CSU-Staatsregierung jahrelang für CSU-Mehrheiten bei der Rundfunkaufsicht gesorgt. Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil verweigerte die CSU die Einsetzung einer von Grünen, SPD und FW geforderten Kommission, die die Umsetzung der Vorgaben des höchstrichterlichen Urteils gemeinsam mit ExpertInnen beraten sollte.

Unsere Idee zum Umbau der Medien- und Rundfunkaufsicht

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