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Datenschutzbeauftragter kritisiert Videoüberwachung und Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung

Am Mittwoch stellte der Datenschutzbeauftragte Dr. Thomas Petri seinen Tätigkeitsbericht 2013/2014 dem Verfassungsausschuss vor. Petri bemängelte vor allem, dass die polizeiliche Videoüberwachung ausufert. Die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger wird durch diese Art der Überwachung massiv beeinträchtigt, was schon zu zahlreichen Bürgerbeschwerden geführt hat. Auch habe die Videoüberwachung stark zugenommen, weshalb ein Leitfaden erstellt wurde, um diese Art der Überwachung klar zu definieren und einzugrenzen.


Die von der CSU geplante Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung lehnte der Datenschutzbeauftragte kategorisch ab. Eine anlassfreie und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung von beispielsweise Verkehrsdaten würde unverhältnismäßig in die Grundrechte auf Privatheit und Datenschutz eingreifen. Diese Linie verfolgen  auch der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht, die der Vorratsdatenspeicherung bislang eine klare Absage erteilten.

Die Landtagsfraktion der Grünen unterstützt die Kritik des Datenschutzbeauftragten und wird weiterhin alles unternehmen, um die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Sie spricht sich explizit gegen die Vorratsdatenspeicherung aus und verlangt den Einsatz polizeilicher Videoüberwachung mit Augenmaß.

Welchen großen Stellenwert der Datenschutz heutzutage einnimmt, verdeutlichte die datenschutzpolitische Sprecherin Verena Osgyan: „Datenschutz ist ein wichtiges Bürgerrecht des 21. Jahrhunderts. Wir brauchen endlich eine Datenschutzreform auf europäischer Ebene, die die Rechte unserer Bürgerinnen und Bürger stärkt. Deutschland muss eine Blockadehaltung bei den Verhandlungen zur EU-Datenschutzgrundverordnung aufgeben.“