Netz und Medien

Fall Denk/Schottdorf: Pressefreiheit gilt auch im Fall Stoiber-Parteispende!

Im Rechtsausschuss berichtete die Staatsregierung aufgrund unseres Antrags zu den hochbrisanten Ermittlungen im Fall des Passauer Journalisten Hubert Denk. "Pressefreiheit und Informantenschutz gehören zu den wichtigsten Grundpfeilern unseres Rechtsstaats" betonte die medienpolitische Sprecherin Ulrike Gote und mahnte Schutzbereich dieses Grundrechts größtmögliche Sensibilität bei den Ermittlungsbehörden an.


Hintergrund unseres Berichtsantrags waren Medienberichte über unverhältnismäßige Ermittlungsmaßnahmen gegen den Investigativjournalisten Denk. Dieser hatte im Jahr 2010 über eine Parteispende des Augsburger Laborarztes Schottdorf an den damaligen Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber berichtet. Dieser Vorgang erweckte in der Öffentlichkeit großes Aufsehen, da gegen Schottdorf bereits seit langer Zeit wegen des Verdachts des Abrechnungsbetruges von privatärztlichen Speziallaborleistungen ermittelt wurde. Zudem wurde damals gegen einen der gegen Schottdorf ermittelnden Staatsanwälte selbst ermittelt, da er von Schottdorf ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von rund 160.000 € angenommen hatte. Der Staatsanwalt wurde zu über drei Jahren Haft wegen Vorteilsgewährung verurteilt.

Seit Februar 2010 wird nun auch gegen den Journalisten selbst ermittelt. Es geht darum, wie er in Besitz der Stoiber Spende gekommen sei könnte. Der Vorwurf: Denk könnte die Spenden-Unterlagen ja bei einer Fax-Übertragung abgefangen haben. Dass seit über drei Jahren gegen ihn Ermittlungen laufen, hat Denk aber erst im vergangen Herbst erfahren. Parallel dazu ermittelt die Staatsanwaltschaft seit März 2010 in einem weiteren Verfahren gegen einen vermeintlichen Maulwurf bei der Polizei. Denn wenn ein LKA-Beamter der SOKO "Labor",  die in Sachen Abrechnungsbetrug gegen Schottdorf ermittelte, dem Journalisten die Spendenunterlagen zugespielt haben sollte, könnte es sich nach aktueller Rechtslage um strafbaren Geheimnisverrat handeln. Die Ermittler haben mittlerweile 36 Beamte des LKA als Zeugen befragt. Das Verfahren hat auch im Ministerium Priorität. Es wird als sog. Berichtssache geführt, d.h. das Ministerium wird fortlaufend über die Ergebnisse der Ermittlungen informiert.

"Wir wollen die Pressefreiheit weiter stärken und fordern, dass endlich nicht durch die Beihilfe sondern auch die Anstiftung zum Geheimnisverrat bei Journalisten straffrei gestellt wird", so Ulrike Gote. Gleichzeitig fordern wir einen wirksamen Schutz von Whistleblowern in Verwaltung und Privatwirtschaft.