Digitalisierung

Kostenloses WLAN im Schienenpersonennahverkehr zügig umsetzen

Noch immer sind zu viele Fragen offen

20. Mai 2021

Kostenloser WLAN-Empfang soll aus unserer Standard in den von der Bayerischen Eisenbahngesell-schaft (BEG) bestellten Nahverkehrszügen werden. Aus unserer Sicht unternimmt die Staatsregierung dazu aber zu wenig. Das hat auch ein Bericht des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über kostenloses WLAN im Schienenpersonennahverkehr am 18.5.2021 im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr bestätigt. Nur 80 von 800 in Bayern eingesetzten Zügen verfügen über WLAN. Es wurde das Ziel formuliert, bis 2023 60 Prozent der Fahrgäste auf der Schiene mit WLAN zu versorgen. Wie das erreicht werden soll, wurde nicht erklärt. Wann und wie der Rest der Fahrgäste in den Genuss von WLAN kommen, blieb auch offen. Für die nächste Sitzung muss das Ministerium einen nachgebesserten Bericht liefern.  
Zum Hintergrund:
Bei künftigen Neuausschreibungen von Verkehrsverträgen wird die BEG die Ausrüstung und den Betrieb von WLAN zum Pflichtbestandteil machen und diese Bedingung auch in die Fahrzeugstan-dards für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge aufnehmen. Bei Bestandsverträgen mit einer verbleiben-den Laufzeit von mindestens fünf Jahren verhandelt die BEG mit den jeweiligen Eisenbahnver-kehrsunternehmen, wie den Fahrgästen kostenloses WLAN angeboten werden kann. Für die nach-trägliche Einrichtung von WLAN in bestehenden Verkehrsverträgen gilt aber der Grundsatz, dass das Eisenbahnverkehrsunternehmen die laufenden Kosten trägt. Bei Antragstellung war lediglich die Bayerische Regiobahn Oberland bereit, diese Kosten zu übernehmen. Der Zeitpunkt für die Nachrüstung von WLAN in weiteren Bestandsverträgen ist derzeit offen. Die Übernahme der lau-fenden WLAN-Kosten durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen hemmt offenbar die Einführung des kostenlosen WLAN-Empfangs. Deshalb haben wir beantragt, dass die BEG die laufenden Kosten übernehmen soll (Drs. 18/11285).
Der Antrag wurde am 1.12. im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr debattiert.
Die Mitberichterstatterin von der CSU ging mit der Zielrichtung des Antrages konform. Es seien aber noch einige Fragen offen: Um wie viele Verkehrsverträge mit welchen Restlaufzeiten handelt es sich, handelt es sich um Netto- oder Bruttoverträge, mit welcher Kapazität und welcher Geschwin-digkeit wird das WLAN zur Verfügung gestellt, welche Kosten stehen zur Debatte?   
Der Antrag wurde mit den Stimmen der demokratischen Fraktionen in einen Berichtsantrag umge-wandelt (Drs. 18/13533).
Der Bericht des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über kostenloses WLAN im Schienenpersonennahverkehr wurde am 18.5.2021 im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr gegeben.
Der knapp zweiseitige Bericht fällt etwas dürftig aus. Die von der CSU in der Sitzung vom 1.12.2020 aufgeworfenen Fragen (Um wie viele Verkehrsverträge mit welchen Restlaufzeiten handelt es sich, handelt es sich um Netto- oder Bruttoverträge, mit welcher Kapazität und welcher Geschwindigkeit wird das WLAN zur Verfügung gestellt, welche Kosten stehen zur Debatte?) werden nicht beant-wortet.
Die Aussage „Die Staatsregierung kann über die laufenden Kosten für einen flächendeckenden WLAN-Empfang im bestehenden bayerischen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Auskunft geben – jedoch nicht nach einzelnen Linien aufgeschlüsselt. Es lassen sich nämlich nur Fahrzeuge mit WLAN ausrüsten. Diese Fahrzeuge bedienen dann häufig nicht nur eine, sondern zum Teil mehrere Linien.“ Stimmt so nicht ganz. Die Fahrzeuge dürfen nur für das jeweils ausgeschriebene Wettbewerbsnetz genutzt werden. Zumindest netzscharf sollten also Aussagen möglich sein. Wenn man sich den ursprünglichen Antrag betrachtet, geht es ja um Bestandsverträgen mit einer verbleiben-den Laufzeit von mindestens fünf Jahren. Bei weniger als fünf Jahren wird es kein WLAN geben. Da entstehen auch keine Kosten. Bei neuen Verkehrsverträgen ist WLAN dabei. Da interessieren die Kosten auch nicht mehr.
Unser Antrag wurde in einen Berichtsantrag umgewandelt, weil unklar war, was es kostet, wenn die BEG bei Bestandsverträge mit einer verbleibenden Laufzeit von mindestens fünf Jahren die Kosten für WLAN übernimmt. Da hilft der Bericht aber nicht weiter. Der Ausschussvorsitzende hat das Ministerium gebeten, einen ergänzten Bericht nachzuliefern.