Mobilität und Verkehr

Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs

Investitionen für den ÖPNV in Bayerns Kommunen sicherstellen

10. Oktober 2019

Klar ist, dass eine Verkehrswende nur gelingt, wenn wir den ÖPNV massiv ausbauen. In dieser Woche hatten wir drei grüne Anträge zur Förderung des ÖPNV im Ausschuss.

  1. ÖPNV-Investitionen für bayerische Kommunen sicherstellen
    Nach der Einigung zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen werden die bisher vom Bund bis Ende 2019 für Verkehrsinvestitionen in den Gemeinden zweckgebunden gesicherten Ent-flechtungsmittel ab 2020 in allgemeine nicht mehr zweckgebundene Umsatzsteuerzuweisungen an die Länder umgewandelt. Damit auch zukünftig klar ist, wieviel Geld der Freistaat den Kommunen für Investition im Verkehrsbereich zur Verfügung stellt haben wir u.a. eine gesetzliche Festschrei-bung der Mittelhöhe und die Verwendung von mindestens zwei Dritteln dieser Mittel für den ÖPNV beantragt (siehe Drs. 18/3756). Der Antrag wurde abgelehnt, weil eine Regelung im Haushalt ausreiche und kein fester Verteilungsschlüssel notwendig sei.
     
  2. Busbeschleunigung voranbringen
    Wenn mehr Menschen auf den ÖPNV umsteigen sollen, muss dieser schneller werden. Dazu dienen die Bevorrechtigung an Lichtsignalanlagen, Busspuren oder Busschleusen. Weil auch die Staatlichen Bauämter mit Busbeschleunigungsmaßnahmen an von ihnen betreuten Straßen zu tun ha-ben, sollen diese finanziell und personell im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel so ausgestattet werden, dass sie die Kommunen bei der Busbeschleunigung besser unterstützen können (siehe Drs. 18/3762). Der Antrag wurde abgelehnt, weil Busbeschleunigung eine kommunale Aufgabe sei und es dafür schon Zuschüsse gebe.
     
  3. Dauerhafte Rufbusförderung ermöglichen
    Immer mehr Kommunen führen Rufbussysteme ein. Mit Rufbussen erhalten mehr Menschen An-schluss an den öffentlichen Personennahverkehr. Rufbusse erschließen das Land abseits der liniengebundenen Verkehrsmittel Bus und Bahn. Rufbussysteme werden vom Freistaat gefördert, allerdings nur zeitlich befristet. Wenn Rufbusse ein dauerhaftes Angebot zur Ergänzung des klassischen ÖPNV werden sollen, muss auch die dauerhafte Finanzierung gesichert sein. Deshalb haben wir beantragt, dass die Staatsregierung, die derzeit befristete Förderung in eine dauerhafte Förde-rung überführt und die zugehörige Richtlinie entsprechend ändert (siehe Drs. 18/3763). Der Ausschuss hat dem Antrag in abgeänderter Form zugestimmt.