Mobilität und Verkehr

Mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärm – mehr Tempo 30 innerorts!

<p>Für die Anordnung von streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h gibt es hohe Hürden. Nach § 45 (9) StVO geht das nur bei Vorliegen einer besonderen Gefahrenlage. Wenn kein Unfallschwerpunkt vorliegt, können auf innerörtlichen Hauptstraßen beispielsweise vor Schulen und Kindergärten nur schwer Geschwindigkeitsreduzierungen angeordnet werden. Auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen sind dafür auch noch die Unteren Verkehrsbehörden in den Landratsämtern und nicht die Gemeinden selber zuständig.</p>

21. April 2016

Deshalb haben wir beantragt, dass sich die CSU-Regierung dafür einsetzt, dass der aktuelle Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Verbesserung der Verkehrssicherheit vor Kindergärten, Schulen und ähnlichen Einrichtungen an innerörtlich klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes/Staats- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtsstraßen zur entsprechenden Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) führt, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Lärmschutzgründen erleichtert werden und dass geprüft wird, inwieweit die Gemeinden die Aufgaben der Unteren Verkehrsbehörde bei der Anordnung von streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf innerörtlich klassifizierten Straßen sowie auf weiteren Vorfahrtsstraßen übernehmen könnten.

Der Antrag wurde am 21. April 2016 im Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie behandelt. Mit uns stimmte nur die SPD. Mit der Mehrheit von CSU und FW wurde der Antrag abgelehnt, weil beim innerörtlichen Lärmschutz der bauliche Lärmschutz Vorrang vor Geschwindigkeitsbegrenzungen haben solle und weil die Aufwertung der Örtlichen Straßenverkehrsbehörden zu mehr Verwaltungsaufwand führe.