Keine B15 neu zwischen Rosenheim und Landshut!

<p><strong>Die schlecht vorbereitete Anmeldung der Projekte für den Bundesverkehrswegeplan 2015 fällt der Staatsregierung auf die Füße, wie man jetzt am Beispiel der B 15neu zwischen Landshut und Rosenheim sieht.</strong> Wer dringend eine notwendige Straße bauen möchte, geht anders vor als mit Doppelanmeldungen und Korridortrassen. Das StMI hat bei seinen Straßenbauanmeldungen weder auf fachliche Kriterien noch auf ein Achsenkonzept gesetzt, sondern einfach eine nicht geprüfte Wunschliste nach Berlin geschickt.</p>

13. Februar 2015

"Wer schon den Unterhalt der bestehenden Straßen nicht mehr finanzieren kann, darf das Problem nicht durch den Bau weiterer nicht nötiger Straßen wie der B 15neu südlich der A 92 verschärfen", so Markus Ganserer, Sprecher für Mobilität. Aus aktuellem Anlass hat der Landtag am 11. Februar über den Dringlichkeitsantrag der Grünen debattiert, in dem die Staatsregierung aufgefordert wird, keine Platzhaltertrasse der B 15neu für den Bundesverkehrswegeplan 2015 anzumelden, die Bayerische Straßenbauverwaltung anzuweisen, die Anmeldung einer Platzhaltertrasse der Bundesstraße B 15neu zwischen Landshut und Rosenheim für den Bundesverkehrswegeplan 2015 zurückzuziehen und keine Weiterführung der B 15neu südlich der A 92 zu verfolgen.

Die Landtagsmehrheit will auf die seit Jahrzehnten bestenfalls angedachte Autobahn zwischen Landshut und Rosenheim nicht verzichten und versteht Mobilitätspolitik nach wie vor als Verkehrsprojektepolitik bzw. Straßenneubaupolitik. Und hat deshalb auch wurde der Antrag ablehnt.