Waldbesitzern zu ihrem Recht verhelfen

Den Waldbesitzern zu ihrem Recht verhelfen wollte Markus Ganserer, der Forst- und Jagdexperte der Grünen Fraktion, am Mittwoch, den 06.04.2016, im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Leider konnten sich die CSU-Fraktion und auch die Fraktion der Freien Wähler nicht dazu durchringen, Verbesserungen für die vielen bayerischen Kleinprivatwaldbesitzer einzuführen. Wie so oft bei dem Thema Jagd gab es für vernünftige und praxisorientierte Lösungen und Vorschläge keine Mehrheit.

08. April 2016

Denn die Grünen im Bayerischen Landtag sind nicht gegen die Jagd, sondern gegen Auswüchse einer oft missverstandenen Hege des Wildes zu Lasten von Waldbesitzern und Wildtieren und der schon vielfach kritisierten Trophäenjagd.  Nach unserer Meinung muss sich die Jagd an den Bedürfnissen der Gesellschaft und der Grundstücksbesitzer orientieren, und selbstverständlich müssen aktuelle wildbiologische Erkenntnisse dabei immer eine herausragende Rolle spielen.
Betrachtet man die Diskussionen zu unseren Anträgen im Ausschuss, teilen diese Meinung längst nicht alle Fraktionen. Einige Abgeordnete der CSU und auch der Freien Wähler tun sich sichtlich schwer, sich von überholten und längst widerlegten Positionen zur Jagdausübung zu trennen. Besonders der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, Hubert Aiwanger, würde wohl am liebsten die Uhr in Sachen Jagd weit zurückdrehen in Zeiten, in denen das wichtigste Ziel bei der Waldbewirtschaftung das Gewicht des Hirschgeweihs war. 

Konkret forderten wir im Ausschuss am 06.04.2016 in vier Anträgen, die im Folgenden kurz vorgestellt werden, die Staatsregierung auf, Bayerns Waldbesitzern zu ihrem Recht zu verhelfen:


I.)    Die Staatsregierung wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass in allen Hegegemeinschaften, die mindestens zweimal in Folge im Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung mit „zu hoher“ oder „deutlich zu hoher“ Verbissbelastung bewertet wurden, die jeweilige Jagdbehörde den sog. „körperlichen Nachweis“ für erlegte Stücke einfordert. Hier soll der Jäger als Beweis für seinen Abschuss der Jagdbehörde oder einem bestellten Vertreter das erlegte Wild oder Teile desselben zur Kontrolle vorlegen.
Antrag


II.)    Die Staatsregierung wird aufgefordert, zur besseren Umsetzung des Bergwaldbeschlusses  den § 16 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes  (AVBayJG) dahingehend zu flexibilisieren, dass zusätzlich zum Abschussplan beim Rehwild auch beim Abschussplan für Rot- und Gamswild vom festgesetzten oder bestätigten Abschuss jeweils nach oben und unten abgewichen werden kann. Diese Flexibilisierung würde  engagierten Forstleuten die Chance geben, auf veränderte Wildbestände zum Wohl des Bergwalds zu reagieren und unsere Bergwälder zukunftssicher zu machen.

Antrag


III.)    Die Staatsregierung wird aufgefordert, die in § 19 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG) geregelte Jagdzeit von weiblichem Rehwild und Rehkitzen bis zum 31. Januar zu verlängern. Da die milden Winter bzw. der immer mehr verspätete Wintereinbruch die Bejagung von Rehwild erschwert,  wäre es hier sinnvoll, die Jagdzeit auf weibliches Rehwild generell bis zum 31. Januar zu verlängern.
Antrag


IV.)    Die Staatsregierung wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass die jeweilige Jagdbehörde in den Hegegemeinschaften, die mindestens zweimal hintereinander mit „zu hoher“ oder „deutlich zu hoher“ Verbissbelastung bei dem Forstlichen Gutachten bewertet wurden, bei der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung des Abschussplans Zwangsgeld anordnet. Dies ist bereits geltendes Recht, wird aber oft nicht einmal in Hegegemeinschaften angeordnet, die mehrmals hintereinander mit „deutlich zu hoher“ Verbissbelastung bewertet wurden. Zum Wohle der Waldbesitzer muss die Staatsregierung deshalb auf die Umsetzung von geltendem Recht drängen.
Sind wir in Bayern noch am Anfang, geben die Jagdgesetzreformen in anderen Bundesländern unserer grünen Jagdpolitik Recht. So wurden in den grün (mit-)regierten Ländern schon die Weichen gestellt für eine Jagd nach ganzheitlichen Gesichtspunkten. Auch wir werden dieses Ziel konsequent weiter verfolgen, um auch in Bayern eine Jagd zu etablieren, die vor allem die Belange der Wildtiere wie kürzere Jagdzeit, Reduzierung der jagdbaren Wildarten und der Grundstücksbesitzer wie ausreichende Naturverjüngung in den Wäldern berücksichtigt.
Antrag