Landshuter Schlachthof: Keine dauerhafte Ausnahmegenehmigung bei Betäubung

„Keine dauerhafte Ausnahmegenehmigung bei der Betäubung von Tieren für VION“ fordert die tierschutzpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Rosi Steinberger. Bisher habe der Landshuter Schlachthof für den Probebetrieb eine Ausnahmegenehmigung, die die Zeit zwischen Betäubung und Entblutestich von derzeit nach der Schlachtverordnung genehmigten 20 auf 90 Sekunden ausdehne. VION habe jetzt dafür eine dauerhafte Genehmigung beantragt.

08. August 2016

„Angesichts der Fülle der festgestellten hygienischen, arbeitsrechtlichen und tierschutzrechtlichen Verstöße darf VION diese nicht bekommen.“

Nach Aussage des Amtes für Öffentliche Ordnung und Umwelt müsse die Genehmigung aber erteilt werden, wenn alle formalen Voraussetzungen erfüllt seien. „Die Tiere müssen so tief betäubt sein, dass sie bis zum Tod weder das Bewusstsein noch die Wahrnehmungsfähigkeit wiedererlangen – aber nicht so tief, dass sie ersticken“, so Rosi Steinberger und fordert Antworten mit einem Fragenkatalog. „Die Missstände bei VION, die bisher bekannt sind, zeigen, dass das nicht funktioniert. Die Betriebsabläufe müssen sich dem Tierschutz anpassen, nicht umgekehrt – Das Umweltministerium muss dem Automatismus im Genehmigungsverfahren ein Ende setzen und VION die dauerhafte Genehmigung für die Verlängerung der Betäubung von 20 auf 90 Sekunden verweigern, solange die Verstöße nicht aufgeklärt sind und nicht klar ist, dass der Betrieb den Tierschutz gewährleisten kann.“

Schriftliche Anfrage "Betäubung und Schlachtung von Schweinen im Schlachthof Landshut"