Nur tierschutzgerechte Stallbauten fördern

Mit 120 Millionen Euro Fördermitteln pro Jahr ist die „einzelbetriebliche Investitionsförderung“ ein wichtiges staatliches Instrument zur Gestaltung der Agrarpolitik. Leider wird es nicht ausreichend genutzt, um die von der Bevölkerung gewünschte tierschutzgerechtere und umweltschonendere Landwirtschaft voran zu bringen.

08. Mai 2015

Mit der einzelbetrieblichen Investitionsförderung werden im Wesentlichen neue Stallbauten bezuschusst, bisher völlig unabhängig von der Betriebsgröße: Auch Großställe für die Hähnchen- oder Schweinemast können bislang Steuergelder für noch größere Ställe erhalten, auch wenn sie aufgrund ihrer Tierzahlen schon eine Genehmigung nach Immissionschutzrecht brauchen und damit eigentlich dem gewerblichen Bereich zuzurechnen sind.

Im Agrarausschuss fand unser Antrag, die einzelbetriebliche Investitionsförderung deutlich mehr an Tierschutz und Umweltschutz auszurichten, leider keine Unterstützung. Der grüne Antrag wollte die Förderung auf bäuerliche Strukturen bei der Tierhaltung begrenzen; Tierhaltungsbetriebe, die über zu wenig Fläche für die Ausbringung ihrer Gülle verfügen, sollten ausgeschlossen werden und für tierschutzwidrige Spaltenböden wäre keine Förderung möglich.

„Leider ist der Agrarausschuss nicht bereit, die Zeichen der Zeit und die Wünsche der Bevölkerung an eine andere Landwirtschaft zu erkennen. Mit der Stallförderung hätte man ein Instrument für die Entwicklung einer zukunftsfähigen und akzeptierten Landwirtschaft in der Hand. Eine Förderung der Landwirtschaft, die eine weitere Industrialisierung der Landwirtschaft zementiert, wird den Niedergang der landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern nicht aufhalten, sondern befördern“, so die agrarpolitische Sprecherin Gisela Sengl.