Lebensgrundlage Boden

Wir fordern mehr Bodenschutz für Bayern! Das Jahr 2015 wurde von den Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr des Bodens ausgerufen. Aus gutem Grund: Weltweit gehen fruchtbare Böden durch Erosion verloren, werden vergiftet oder versiegelt. Der Schutz der Böden aber ist lebenswichtig. Denn Böden stellen Nahrung, Futtermittel und nachwachsende Rohstoffe bereit – und das bei immer mehr Menschen auf dem Planeten und immer anspruchsvollerem Konsum.

05. November 2015


Funktionen des Bodens:

•    Klimaschutz – Humus speichert doppelt so viel Kohlenstoff wie die Atmosphäre
•    Biodiversität – Unter der Erde leben mehr Organismen als darüber
•    Hochwasserschutz – Böden können Wasser speichern
•    Filter – Böden halten Schadstoffe zurück und schützen das Grundwasser
•    Ernährung – Böden garantieren 90 Prozent unserer Nahrung

Prognosen zeigen: Durch Bevölkerungswachstum einerseits und Verlust an Ackerböden andererseits wird sich die Ackerfläche, die global pro Kopf zur Verfügung steht, bis zum Jahr 2050 halbieren. Dabei kommen wir Europäer schon heute nicht mit der Ackerfläche aus, die in Europa zur Verfügung steht. Wir beanspruchen also für unsere Versorgung Ackerflächen von Regionen außerhalb Europas, die der einheimischen Bevölkerung dann fehlen.

Bodenschutz in Bayern: Flächenversiegelung, Altlasten, Erosion und trockengelegte Moore

Die Probleme des Bodenschutzes sind nicht neu. Bereits 1991 hat die bayerische Staatsregierung ein Bodenschutzprogramm für Bayern aufgelegt. Die Probleme des Bodenschutzes sind dort bereits ausführlich dargestellt worden. Einer Lösung aber ist die CSU-Regierung in keinem Bereich näher gekommen: Flächenversiegelung, Altlastenproblematik, Bodenerosion oder Bodenverdichtung sind weiterhin hochaktuell und gravierend. Dazu gekommen ist die große Bedeutung organischer Moorböden für den Klimaschutz und deren Gefährdung.
Das große Problem: Schutzmaßnahmen sollen freiwillig erfolgen und es gibt für viele Bodenschutzziele keine konkreten Vorgaben. Im Gegenteil, eine geplante europäische Bodenschutzrichtlinie wurde von der CSU-Regierung massiv bekämpft und schließlich zu Fall gebracht.

1.    Flächenversiegelung und Altlasten

Flächenverbrauch: Im Jahr 2002 hat die Bundesregierung im Rahmen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel verkündet, den Flächenverbrauch deutschlandweit bis 2020 auf 30 Hektar/Tag zu beschränken. Auf Bayern bezogen wären dies maximal 5,9 Hektar/Tag. Also ein Drittel des aktuellen Wertes.

Obwohl der Flächenverbrauch seit Jahrzehnten angeprangert wird und das Bündnis zum Flächensparen bereits 2003 ins Leben gerufen wurde, ist der CSU-Regierung bisher keine Trendwende gelungen. Im Gegenteil, der jährliche Flächenverbrauch ist beispielsweise in der Oberpfalz von 2012 auf 2013 von 747 Hektar auf 1.342 Hektar gestiegen. Auch Oberfranken verzeichnete 2013 deutlich höhere Werte, wohingegen der Flächenverbrauch in Oberbayern wohl auch aufgrund der stark gestiegenen Bodenpreise, leicht zurückging.


Altlastensanierung: Altlasten behindern die Entwicklung von Städten und Gemeinden und führen zur Verödung von Gewerbegebieten. Meist werden neue Flächen am Ortsrand zur Bebauung ausgewiesen statt altlastverdächtige Standorte zu sanieren. Rechnet man nur mit zwei Hektar pro Altlast, dann könnten bei 16.740 Altlasten durch die Sanierung 33.500 Hektar Fläche für eine sinnvolle Nutzung bereitgestellt werden. Wird damit die Bebauung „auf der grünen Wiese“ verhindert, sind dies 1000 Bauernhöfe, die erhalten bleiben könnten.

Wege zur Eindämmung des Flächenverbrauchs:

  • Vorranggebiete für Landwirtschaft in der Regionalplanung: Die besten und produktivsten Böden müssen für Gewerbegebiete und Parkplätze Tabu sein (Vorranggebiete haben sich in anderen Bundesländern als wirksam erwiesen. Wichtig ist, dass sie eine flächige Umnutzung für andere Zwecke verhindern.)
  • Schnellere Untersuchung und Sanierung von Altlasten:16.740 Altlastverdachtsflächen in Bayern sind zu viel – hier könnte erhebliches innerörtliches Baupotenzial erschlossen werden
  • Einführung Gewerbeflächenkataster, um Auskunft über Flächenrecycling- und Nachverdichtungspotenzial zu gewinnen
  • Gründlichere Bedarfsprüfung bei der Neuausweisung von Gewerbeflächen
  • Gewerbeflächen, die keiner will, wieder aufheben


2.    Bodenerosion und trockengelegte Moore

Maisanbau lässt den Boden sehr lange ohne Bedeckung, setzt ihn ungeschützt Starkregenereignissen aus und fördert dadurch die Bodenabschwemmung. Gerade dort, wo besonders viel Mais angebaut wird, insbesondere an Hanglagen, sind die Gebiete sehr stark erosionsgefährdet. Bei mehr als drei Viertel aller untersuchten Maisanbauflächen konnte die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) Erosionsschäden feststellen. Bei mehr als einem Viertel waren sie deutlich und erheblich und damit eigentlich nicht mehr tragbar für eine „gute fachliche Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung“ (Paragraf 17 des Bundes-Bodenschutzgesetzes).
Grundsätze der guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung sind die nachhaltige Sicherung der Bodenfruchtbarkeit und Leistungsfähigkeit des Bodens als natürlicher Ressource. Vor allem sollen Bodenabträge durch eine standortangepasste Nutzung, insbesondere durch Berücksichtigung der Hangneigung, der Wasser- und Windverhältnisse sowie der Bodenbedeckung, möglichst vermieden werden. Das ist mit Mais nicht ohne weiteres möglich. Der Anbau von Mais verlangt Vorkehrungen zum Erosionsschutz. Dies ist aktuell vielerorts nicht oder nur unzureichend der Fall.

Gelangen die Abschwemmungen aus Äckern nach Starkregenereignissen in Gewässer, so können sie dort besondere Schäden verursachen. Zum einen werden die Gewässer verschlammt und beinträchtigen damit die Biodiversität in Bächen und Flüssen für kies- oder sandbewohnende Arten. Fischnährtiere verschwinden, Muschelarten sterben aus und Kieslaicher wie Äschen oder Forellen finden keine Laichplätze mehr. Weiterhin werden Nährstoffe und Herbizide eingetragen, die das Ökosystem Bach oder Fluss weiter schädigen. Gewässerrandstreifen können hier Hilfen sein, ersetzen aber keine Maßnahmen zum Erosionsschutz.

Wege zum Klimaschutz: Renaturierung der Moorböden

  • Etwa drei Prozent der Landesfläche Bayerns besteht aus Mooren, Bayern ist damit eines der moorreichsten Bundesländer (Platz 3 nach Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern)
  • Pro Jahr setzen entwässerte, trocken gelegte Moore in Bayern 5,25 Millionen Tonnen Treibhausgase frei, das sind acht Prozent des Gesamtausstoßes an Treibhausgasen in Bayern
  • Das unzureichende Moor-Renaturierungsprogramm der CSU-Regierung kann diesen Wert nur marginal reduzieren – das Programm KLIP 2020 will 50 Moore renaturieren: Hier können aber gerade einmal 50.000 Tonnen Treibhausgase eingespart werden. Das ist lächerlich.
  • Die Entwässerung von Moore zu beenden, ist der billigste Weg um Klimaschutz zu betreiben. (5 bis 75 Euro pro Tonne Treibhausgas, je nach Maßnahme)


Fazit: Grünes Antragspaket zum Bodenschutz

Mit unseren acht grünen Anträgen wollen wir erneut versuchen, verbindliche Bodenschutzmaßnahmen in Bayern zu verankern und die Aufmerksamkeit, die durch das Internationale Jahr des Bodens diesem Medium gewidmet wird, zu nutzen, um den Bodenschutz in Bayern endlich voran zu bringen.

Klimaschutz im Bundes-Bodenschutzgesetz verankern (gemäß den Vorschlägen der Bund/Länder-Kommission):

  • Klimaschutzfunktionen des Bodens explizit ins Gesetz aufnehmen
  • Ermächtigungsgrundlage für Maßnahmen schaffen, die Klimawandel entgegen wirken oder Anpassung an Klimawandel dienen, insbesondere der Sicherung des Humushaushalts und Kohlenstoff- und Wasserrückhaltekapazität des  Bodens
  • „Gute fachliche Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung“ (Paragraf 17) um die Aspekte der Erhaltung und Wiederherstellung der Kohlenstoff- und Wasserrückhaltungskapazität ergänzt werden

Bodenverdichtungskataster erstellen, um Gefahren einer Bodenverdichtung für die Bewirtschaftung transparent zu machen

Grenzwerte für Schwermetalle in Phosphatdüngern (20 mg Cadmium/kg Phosphat und 20 mg Uran/kg Phosphat) in der Düngemittelverordnung einführen

Gewerbeflächenkataster erstellen

  • Auskunft über Flächenrecycling- und Nachverdichtungspotentiale
  • Bedarfsprüfung der Gemeinden für Gewerbegebiete
  • Umwidmung Gewerbegebiete, die nach zehn Jahren immer noch nicht genutzt werden, in landwirtschaftliche Flächen oder andere Freiflächen
  • Schnellere Untersuchung und Sanierung von Altlasten, um wertvollen Boden für Bebauung und Bewirtschaftung zurückzugewinnen
  • Ziel: Halbierung der Altlastenverdachtsstandorte in nächsten sechs Jahren
  • Klare rechtliche Vorgaben zu im Altlastenkataster aufgeführten Flächen, um zeitnahe Untersuchung des Altlastenverdachtes zu bewirken


Vorranggebiete für Landwirtschaft in Regionalplanung ermöglichen: Besonders wertvolle Ackerböden mit hohen Ertragszahlen sollen vor konkurrierenden Nutzungen, wie Gewerbegebietsausweisungen, geschützt werden

Erosionsschutz im Maisanbau durch Verschärfung Cross Compliance-Vorschriften, so dass auf Flächen mit hoher Erosionsgefährdung (CC Wasser 2) beim Maisanbau zusätzliche Verpflichtungen einzuhalten sind:

  • Gewährleistung ganzjähriger Mulchbedeckung
  • Kulturartenwechsel bei Hanglängen über 300 Metern


Renaturierung von Moorböden, um geschädigten Mooren durch Rückbau der Entwässerungsanlagen und Anhebung des Moorwasserspiegels ihre Funktionen im Naturhaushalt und Landschaftsbild zurückzugeben:

  • Deutliche Verstärkung der Aktivitäten im Rahmen des Moorschutzprogrammes
  • Beginn Renaturierungsmaßnahmen auf mind. 50 Prozent aller regenerationsfähigen Hochmoore und auf 10 Prozent aller Niedermoorstandorte bis 2020
  • Umsetzung einer moorangepassten Nutzung bei 20 Prozent der Niedermoore bis 2020
  • Ausreichend Mittel im Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), um mit Moorschutz zeitnah einen der wichtigsten Beiträge der bayerischen Landwirtschaft zum Klimaschutz zu leisten