Umwelt, Natur und Klima

Expertenanhörung zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Alpenplans

In einer Anhörung im Umweltausschuss ging es um die Erhaltung und Weiterentwicklung des Alpenplans. Die Mehrzahl der Experten bewertet, wie wir, die von der CSU-Staatsregierung umgesetzte Änderung zugunsten einer Skischaukel am Riedberger Horn, als klaren Auftakt einer Zerstörung dieses über Jahrzehnte wirksamsten Planungsinstrumentes zum Schutz der Alpen.

23. Juni 2017

Entsprechend waren der Erhalt und die Weiterentwicklung des Alpenplans in der Expertenanhörung kaum mehr ein Thema. Wenn lokale Interessen ausreichen, dieses landesweite Planungsinstrument, das auch die internationale Alpenkonvention umsetzen soll, auszuhebeln, braucht man sich über eine Fortentwicklung gar nicht mehr den Kopf zerbrechen. Lediglich die Touristikexperten bemühten den schrägen  Begriff der Käseglocke, der so nicht stimmt, da natürlich auch in der Schutzzone des Alpenplans Tourismus und Landwirtschaft stattfinden und nicht ausgesperrt sind. Lediglich Liftanlagen und Beschneidungen sind dort untersagt.

Auch der von der CSU-Staatsregierung bemühte Gewinn an Fläche für die Natur, durch die Ausweitung der Schutzzone an anderer Stelle, wurde von Vertretern des Landesbundes für Vogelschutz, des Bund Naturschutz und des Alpenvereins ganz klar als Nettoverlust für die Natur demaskiert, da die neu ausgewiesenen Flächen keines Schutzes bedürften, weil dort keinerlei Erschließung geplant oder zulässig wäre.

Peter Haßlacher von der CIPRA Österreich wies auf die verheerende internationale Wirkung der Entwertung des Alpenplans durch die CSU-Staatsregierung hin. Während in Österreich zwei Skiprojekte an ausgewiesenen Ruhezonen gescheitert sind, zeigt man jetzt in Bayern einen Weg auf, wie man die Alpenkonvention durch Änderung der Abgrenzung der Schutzzonen aushebeln kann.

Für unseren Umweltexperten und den Vorsitzenden des Umweltausschusses, Christian Magerl, steht damit fest: "Es ist erschreckend, wie die CSU-Staatsregierung dem Druck lokaler politischer Interessen nachgibt und damit Gemeinwohlverpflichtungen wie den Schutz der Alpen, der so auch in Art. 2 des bayerischen Naturschutzgesetzes steht, einfach aufgibt."