Kultur und Heimat

Stille Tage in Bayern

Unser Grüner Gesetzentwurf zur Abschaffung des Tanzverbots

03. Februar 2022

Als im Landtag 2013 die Anpassung des Feiertagsgesetzes im Hinblick auf die stillen Tage diskutiert wurde, schlugen die Wellen hoch. Im konservativen Lager sah man nicht weniger als das christliche Abendland in Gefahr – obwohl es am Ende lediglich darum ging, die Sperrstunde von 0 auf 2 Uhr zu schieben. Bei unserem aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung des Feiertagsgesetzes, der am vergangenen Mittwoch in zweiter Lesung im Plenum diskutiert wurde, wollten wir endlich einen von der CSU seit vielen Jahren gehegten und gepflegten Doppelstandard abschaffen. Denn das bayerische Feiertagsgesetz benachteiligt an stillen Feiertagen Veranstaltungen in Live-Musikspielstätten und Clubs gegenüber Sportereignissen. Wo Spaßbäder oder Fußballstadien geöffnet sind, dürfen Tanzveranstaltungen in Live-Musikspielstätten und Clubs nicht stattfinden.
Beim politischen Aschermittwoch der CSU in Passau schaut es nie besonders still oder pietätvoll aus. Da stellt sich die Frage, wie still muss es an stillen Tagen sein? Ist das öffentliche Massen-Besäufnis der CSU in Passau „still“ und darum am Aschermittwoch total okay? Tanzverbote sind im Iran oder in Afghanistan probate Mittel, in Europa allerdings kennen außer der BRD lediglich sechs von 26 Schweizer Kantonen ein Tanzverbot. Dabei ist Tanzsport - als Sport - an stillen Tagen ja erlaubt, Tanz in einer Live-Musikspielstätte aber verboten, obwohl trinken in Bars übrigens erlaubt ist. – Das verstehe, wer will.
Dabei geht es uns Grünen nicht um eine Abschaffung der stillen Tage. Uns geht es um klare Regeln, bei denen alle gleich sind – und nicht manches gleicher. Was macht die CSU-FW-Koalition?! „Das war aber doch schon immer so – wo kämen wir denn da hin – da könnte ja jeder kommen“ - unser Gesetzentwurf wurde abgelehnt.
 

Hier der Gesetzentwurf zum Nachlesen