Kommunale Fragen

Kommunalwahlrecht

Ein guter Tag für die Demokratie in Bayern!

07. Dezember 2017

Ein guter Tag für die Demokratie in Bayern! Nach lautem Protest und einer Expertenanhörung hat die CSU ihren Antrag auf Wechsel vom 2010 eingeführten Hare-Niemeyer-Verfahren zu D’Hondt zurückgezogen. Tendenziell begünstigt letzteres Sitzzuteilungsverfahren größere Parteien, während kleinen Parteien und Wählergruppen ein Sitz in den Gremien unter Umständen verwehrt bleibt. Die CSU begründete den Wechsel mit der zunehmenden Zersplitterung der kommunalen Gremien und damit verbundenen erstarken „populistischer“ Parteien. Einen stichhaltigen Beleg für Einschränkung der Arbeitsfähigkeit der kommunalen Gremien dadurch konnte die CSU jedoch nicht erbringen. Stattdessen lag der Verdacht nahe, dass die Regierungs-Fraktion damit allein die Absicht verfolgte, die politische Konkurrenz auf kommunaler Ebene kleinzuhalten. Selbst Noch-Ministerpräsident Seehofer rügte den Vorstoß seiner CSU-Fraktion damals scharf. Weil wir aber die Entscheidung über das Sitzzuteilungsverfahren nicht leichtfertig auf dem Altar CSU-interner Machtkämpfen opfern wollten, konnten wir stattdessen eine Expertenanhörung durchsetzen. Schließlich hätte die CSU die Rückkehr zu D’Hondt ohne weiteres durchdrücken können. Nach der vernichtenden Kritik der Sachverständigen an D’Hondt war jedoch klar: Wir brauchen keine Rückkehr zu einem Zählverfahren, das zu Lasten der Pluralität in den Kommunalparlamenten geht, sondern ein Verfahren, das den Willen der Wählerinnen und Wähler bestmöglich abbildet. Der Innenausschuss hat sich als Auszählmethode zur Ermittlung der Sitzverteilung in den Kommunalparlamenten nun diese Woche geschlossen auf das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers geeinigt. Es wird seit 2008 auch bei Bundestagswahlen eingesetzt und ist laut Expertenmeinung das gerechteste.
 
Hier geht es zum interfraktionellen Antrag