Kommunale Fragen

Straßenausbaubeiträge: Lasten gerechter verteilen!

<p><strong>Der Bayerische Landtag stimmt der Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zu. </strong>Die Neuregelung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wird zwar keine Begeisterungsstürme im Land auslösen. Klar ist aber auch, dass es immer Gegner und Befürworter von Straßenausbaubeiträgen geben wird, wobei die Forderungen von einer völligen Abschaffung der Beiträge bis hin zur Einführung einer Muss-Regelung für alle Gemeinden reichen. <br>

26. Februar 2016


Nach sorgfältiger Abwägung aller Argumente steht für uns Grüne fest, dass Straßenausbaubeiträge als unverzichtbares Instrument der Refinanzierung von Baumaßnahmen erhalten bleiben sollen, ein Festhalten an der bisherigen Form der Beitragserhebung aber nicht länger vertretbar ist.

Alle vier Landtagsfraktionen haben daher Gesetzesentwürfe zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) eingebracht. Zentraler Kern aller Initiativen ist die Einführung wiederkehrender Beiträge als Alternative zur Einmalerhebung. Durch die Verteilung der Aufwendungen und regelmäßige Erhebung sinkt die individuelle Belastung für den Einzelnen und eine Verteilung der Lasten unter allen Anliegern wird erreicht. Die kommunale Selbstverwaltung bleibt insofern unberührt, indem keine Kommune zur Einführung verpflichtet ist. Stattdessen können sie entsprechend der Gegebenheiten vor Ort prüfen, ob dieses System überhaupt in Frage kommt. Zudem können die Gemeinden bereits nach geltender Rechtslage bei sozialen Härten von Billigkeitsregelungen Gebrauch machen und damit den Beitrag sozialverträglicher gestalten. Diese vorhandenen Möglichkeiten sollten die Kommunen auch entsprechend ausschöpfen.

Für uns Grüne ist vor allem die Bürgerinformation ein essentieller Faktor. Im Sinne einer demokratischen und bürgerfreundlichen Verwaltung fordern wir daher darüber hinaus die Einführung einer umfassenden Informationspflicht. In diesem Punkt unterscheidet sich auch unser Gesetzentwurf maßgeblich von den anderen Initiativen. Durch eine frühzeitige Information über geplante Straßenausbaumaßnahmen können sich die Betroffenen auf den zu erwartenden Beitragsbescheid und die Abgabe einstellen. Das Recht, Einblick zu nehmen und Anregungen vorbringen zu können, erhöht zugleich die Transparenz. Schließlich kann der Vorwurf einer „Luxussanierung“ am besten durch die rechtzeitige Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger entkräftet und so die Akzeptanz von Maßnahme erhöht werden.

Den Mehrheitsverhältnissen geschuldet, wurde letztendlich der Gesetzentwurf der CSU-Fraktion angenommen. Die Neuregelung soll bereits zum 1. April in Kraft treten.