Kommunale Fragen

GBW: Freistaat hat Mieter verraten und verkauft

<p><strong>Offensichtlich hat die Staatsregierung, allen voran Finanzminister Söder, den Verkauf der landeseigenen Wohnungsgesellschaft GBW im Zuge des EU-Beihilfeverfahrens für die angeschlagene Bayerische Landesbank der EU auf dem goldenen Tablett serviert</strong>. Im April dieses Jahres wurde die GBW für 2,3 Milliarden an das Immobilienunternehmen Patrizia verkauft. Im Vorfeld des Verkaufs wurde seitens der Staatsregierung immer wieder betont, die Landesbank hätte sich auf Aufforderung der EU von den Immobilien trennen müssen.

24. Januar 2014

Doch diesen Nachweis bleibt die Staatsregierung weiterhin schuldig. Im Gegenteil: zwei schriftliche Anfrage zur GBW bestätigen, dass die Staatsregierung den Verkauf wollte, den Schwarzen Peter aber weiterhin der EU zuschiebt.

Aus Minister Söders nebulösen Antworten geht zumindest klar hervor, dass der Verkauf auf dem von Deutschland eingereichten Umstrukturierungsplan stand. Der Verkauf wurde also nicht von der EU-Kommission ins Spiel gebracht. Das deckt sich auch mit der Aussage der EU, der Freistaat hätte die GBW selbst erwerben können, so wie es wir Landtagsgrünen stets gefordert hatten. Stattdessen versteckt sich Söder hinter der EU-Beihilfeentscheidung: „Die Bundesregierung nimmt zur Kenntnis, dass ein Erwerb durch den Freistaat Bayern im Rahmen eines Bieterverfahrens die Prüfung eines weiteren Beihilfentatbestandes nach sich ziehen könnte.“ Die Staatsregierung hätte demnach zumindest versuchen können, ihre schützende Hand über den Immobilienbestand zu legen, denn es war weder klar, ob eine solche Prüfung überhaupt stattfinden, geschweige denn, welchen Ausgang sie nehmen würde. Beim Kauf der maroden Hypo Group Alpe Adria hingegen war die Staatsregierung weitaus weniger risikoscheu und zögerlich.

Zum Leidwesen der mehr als 80.000 GBW-Mieter, die den Ausverkauf des Freistaats teuer bezahlen müssen. Denn die von der Staatsregierung vielfach angepriesene Sozialcharta, die den Mietern nach dem Verkauf eigentlich einen besonderen Schutz garantieren soll, greift nicht und ist auch bislang rechtlich nicht belastbar. Bereits im November 2013 hatte die GBW dem Beherrschungsvertrag mit der Patrizia mehrheitlich zugestimmt. Ohne Eintrag ins Handelsregister aber ist dieser Vertrag immer noch nicht wirksam. Das aber ist Voraussetzung dafür, dass die GBW den Mieterinnen und Mietern eine Änderung ihrer Mietverträge entsprechend der Sozialcharta anbieten und damit überhaupt ein individueller Mieterschutz begründet werden kann. Wir fordern deshalb die sofortige Aufnahme der Sozialcharta in die einzelnen Mietverträge. Minister Söder muss endlich Druck ausüben, damit seine versprochene Besserstellung der GBW-MieterInnen auch tatsächlich Realität wird. Nur so kann zumindest der in der Sozialcharta festgelegte ‚Mieterschutz light‘ in Kraft treten.


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