Mehr Freistellung für Jugendarbeit
<p>Das "Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit" stammt aus dem Jahr 1980 und ist dringend novellierungsbedürftig. Es wird den aktuellen Anforderungen an ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit nicht mehr gerecht. Deshalb hat die Jugendenquete-Kommission des Bayerischen Landtags bereits in der vorletzten Legislaturperiode eine Reform des Gesetzes angemahnt. Neun Jahre später wurden endlich flexiblere Freistellungsmöglichkeiten beschlossen. Alle Fraktionen hatten hierzu eigene Gesetzesentwürfe vorgelegt.</p>

17. März 2017
„Wir wollen die Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Jugendarbeit erleichtern und damit dafür sorgen, dass dieses Gesetz häufiger in Anspruch genommen wird“, erläutert die jugendpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion, Claudia Stamm, die Intention des GRÜNEN Gesetzesentwurfs. „Dies erreichen wir, in dem wir die Freistellungsmöglichkeiten flexibler gestalten.“ Bisher gab es nur die Möglichkeit zu einer tageweisen Freistellung für maximal vier Veranstaltungen im Jahr. Das wird den Anforderungen einer modernen Jugendarbeit nicht mehr gerecht. „Dies hat inzwischen sogar die CSU erkannt“, so Claudia Stamm. „Allerdings verstehen wir nicht, warum die CSU die Freistellung wieder auf höchstens 12 Veranstaltungen pro Jahr beschränken will. Wir fordern flexible Freistellungskonten im Umfang der dreifachen Wochenarbeitszeit. Damit ist diese Beschränkung überflüssig“. Am Freistellungsanspruch von jährlich maximal 15 Arbeitstagen ändert sich nichts.
Der wichtigste Unterschied zwischen dem CSU-Gesetz und unserem Gesetzesentwurf ist allerdings die Behandlung der Verbands- und Gremienarbeit. „Nicht nur ehrenamtliche Jugendleiterinnen, sondern auch gewählte Vertreterinnen und Vertreter von Jugendverbänden brauchen einen Anspruch auf Freistellung,“ fordert Claudia Stamm. Neben den klassischen Tätigkeiten im Rahmen der Jugendarbeit muss auch eine Freistellung für die Arbeit in jugendpolitischen Gremien und Jugendverbänden ermöglicht werden. „Damit stärken wir tatsächlich die Arbeit der Jugendverbände und vor allem die Selbstorganisation in der Jugendarbeit.“ Außerdem enthält der GRÜNE Gesetzesentwurf auch einen Freistellungsanspruch für die in der Jugendarbeit obligatorischen Erste-Hilfe-Kurse und für die Aus- und Fortbildung für ehrenamtliche Tätigkeiten. Die CSU lehnt all dies ab.
Über den Gesetzesentwurf hinaus haben die Landtags-Grünen mit einem weiteren Antrag zusätzliche Verbesserungen bei der Freistellung von Studierenden und Schülerinnen und Schülern gefordert. Dies muss jedoch im Bayerischen Hochschulgesetz bzw. im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz geregelt werden. Außerdem soll der Freistaat bei der Freistellung als Vorbild vorangehen und seinen in der Jugendarbeit engagierten Beschäftigten bis zu zehn Tagen die vollen Bezüge fortzahlen.
Gesetzentwurf zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit
Antrag "Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit verbessern"