Jugendliche
Laserspielarenen: Wenn Zwölfjährige Kriegsszenarien nachstellen
München (4.3.2016/hla). „Es ist es eine Lücke im Jugendschutz, wenn bereits Zwölfjährige Kriegsszenarien nachspielen können und Gleichaltrige mit Laserwaffen symbolisch erschießen“, kritisiert die jugendpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Claudia Stamm. Wie ein Bericht des Sozialministeriums auf Antrag der Landtags-Grünen zutage fördert, gibt es derzeit in nur fünf von 29 kommerziellen Laserspielarenen in Bayern Zugangs- und Altersbeschränkungen.

Dass hier ein Problem besteht, habe man wohl auch im zuständigen Ministerium erkannt. Dieses kündigt deshalb an, eine Altersbegrenzung ab 16 Jahren mit den Jugendämtern und den zuständigen Regierungsressorts zu erörtern. Aus Sicht der Landtags-Grünen eine unnötige Verzögerung: „Es liegt doch auf der Hand, dass der Jugendschutz hier nicht gewährleistet ist“, so Claudia Stamm, „da muss man doch nicht noch lange herumdebattieren, sondern sollte schnell das Jugendschutzgesetz anwenden.“
Ihre Fraktion hat deswegen den entsprechenden Antrag zur Aktualisierung der bayerischen Vollzugshinweise zum Jugendschutzgesetz eingereicht. „Es geht hier um die Verharmlosung von kriegerischen Konflikten und Tötungshandlungen“, verdeutlicht Claudia Stamm. Die Jugendämter müssten deshalb auch an den Genehmigungsverfahren für die Arenen beteiligt werden.
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