Jugendliche

Jugendschutz muss auch bei Laserspiel-Arenen Anwendung finden

Die Entscheidung des Würzburger Verwaltungsgerichts, Jugendlichen unter 16 Jahren den Zugang zu einer dortigen Laserspiel-Arena zu verwehren, kommentiert die jugendpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Claudia Stamm:


„Ich begrüße diese Entscheidung. Die Richter hätten jedoch gar nicht erst bemüht werden müssen, wenn die CSU-Regierung in Bayern rechtzeitig ihre Hausaufgaben gemacht hätte. Wir Grünen sind schon länger der Ansicht, dass das Jugendschutzgesetz auch bei der Genehmigung von Laserspiel-Hallen Anwendung finden muss. Ich bin nach diesem Urteil zuversichtlich, dass unser Antrag zur Aktualisierung der bayerischen Vollzugshinweise zum Jugendschutzgesetz eine Mehrheit im Bayerischen Landtag findet. Denn das Urteil ist auch Handlungsauftrag für die Politik.“
Hinweis: Den Antrag der Landtags-Grünen  finden Sie hier: (Drs. 17/10336)