Integration und Migration

Abschiebehaft human vollziehen

Grüner Gesetzentwurf für besseren Schutz der Grundrechte von Untergebrachten

17. Februar 2023

Der Europäische Gerichtshof verbietet,  dass Abschiebehaft in Gefängnissen oder in Einrichtungen, die so ähnlich sind wie Gefängnisse vollzogen wird.  Auch das Landgericht Coburg hat deshalb die Ausgestaltung der Abschiebehaft in Eichstätt kritisiert. Der Zweck der Abschiebehaft liegt nämlich nicht darin, Verbrechen zu bestrafen. Darum ist es auch nicht richtig, wenn in Bayern einfach das Bayerische Strafvollzugsgesetz auf die Abschiebehaft angewendet wird. Es braucht einen eigenen gesetzlichen Rahmen und spezielle Regelungen.

Darum gibt es in Baden-Württemberg und anderen Ländern zum Teil bereits seit Jahren eigenständige Gesetze zur Regelung des Vollzugs der Abschiebehaft. Ein solches Gesetz haben wir nun auch für Bayern vorgelegt. Damit könnten dann auch die zuständigen bayerischen Behörden eine klarere und rechtssichere Regelung bekommen.  

Wenn schon Abschiebehaft als allerletztes Mittel angeordnet werden muss, dann darf diese eben nicht wie die Strafhaft vollzogen werden. Denn die Ausreisepflicht allein macht die Menschen eben nicht zu Straftäterinnen und Straftätern.

Das Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Abschiebungshaft so human wie möglich und so wenig einschränkend wie nötig zu vollziehen. Deshalb betont unser Gesetzentwurf die Rechte der Abschiebungshäftlinge. Dazu gehört, dass die Inhaftierten Bewegungsfreiheiten innerhalb der Einrichtung erhalten, dass Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten erlaubt sind und ihnen das Recht eingeräumt wird, eine religiöse Betreuung oder auch ein Angebot zur Beschäftigung zu erhalten. Unabhängig von der Möglichkeit des gerichtlichen Rechtsschutzes steht den Inhaftierten fortan auch immer ein Beschwerderecht zur Verfügung, mit welchem sie Wünsche, Anregungen und Beschwerden vorbringen können. Der Entwurf beinhaltet die Einsetzung eines Beirats, der die Aufgabe hat, bei der Gestaltung des Abschiebehaftvollzuges und bei der Betreuung der Untergebrachten mitwirken zu können.

Wir bringen mit diesem Entwurf, der dem baden-württembergischen Vorbild folgt und in Kooperation mit Organisationen und Aktiven aus der Flüchtlingshilfe erarbeitet wurde, die notwendige Rechtsgrundlage für den Abschiebungshaftvollzug auf den Weg. Einerseits indem die Rechte der Inhaftierten berücksichtigt werden – und andererseits gewährleistet der Gesetzentwurf trotzdem den praxisgerechten und verhältnismäßigen Abschiebehaftvollzug. Der Entwurf wird nun in den Ausschüssen und in einigen Monaten erneut im Plenum beraten.