Integration und Migration

Teilhabe- und Integrationsgesetz voranbringen

Teilhabe in ganz Bayern ermöglichen

28. Oktober 2021

Die Kluft in der Bevölkerung zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund ist nach wie vor groß, besonders im Hinblick auf Bildungschancen, Ausbildungs- und Erwerbsbeteiligung. Wir wollen endlich eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erreichen.  Unser Entwurf für ein Bayerisches Teilhabe- und Integrationsgesetz wurde nach der ersten Lesung im Plenum im Verfassungsauschuss des Landtags diskutiert.

Der grüne Gesetzentwurf gibt dabei klare Ziele zur Integration und für die dafür notwendige Infrastruktur vor. Darunter das Recht auf schulische Bildung für alle Kinder unabhängig vom Aufenthaltsstatus sowie die Förderung von Unterstützungs-Netzwerken und die interkulturelle Öffnung der Verwaltung. Oberstes Ziel ist eine Kultur der Anerkennung und des gleichberechtigten Miteinanders. Dafür soll künftig auch ein bayerischer Integrationsrat sorgen, der die Regierung in Fragen der Integrations- und Migrationspolitik unterstützt und für Menschen mit Migrationshintergrund politische Partizipation ermöglicht.
 
Bayern muss endlich von dem verfassungsfeindlichen Leitkulturgesetz der CSU befreit werden. Das Gesetz und dessen antiquierter Ansatz von Unterwerfung muss durch ein modernes, chancengerechtes Gesetz abgelöst werden. Die Notwendigkeit für ein neues  Teilhabe- und Integrationsgesetz ergibt sich auch aus der demografischen Entwicklung: Bereits heute hat jeder Vierte in Bayern – 26 Prozent der Bevölkerung im Freistaat – einen Migrationshintergrund. Bei den denjenigen unter 25 sind es 31 Prozent. Chancengerechtigkeit und Teilhabe für alle sowie die Möglichkeit, sich mit den eigenen Fertigkeiten einbringen zu können – das sind die Voraussetzungen für eine prosperierende, friedliche und gerechte Gesellschaft und eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des Freistaats.

Die Regierungsfraktionen haben jedoch unseren Gesetzentwurf abgelehnt. Die Kommunen und die Ehrenamtlichen werden mit den Aufgaben im Bereich Integration allein gelassen.

Hier der Gesetzentwuf zum Download