Integration und Migration

Diversität fördern, Diskriminierung stoppen

Grünes Integrationsgesetz im Plenum

10. Dezember 2021

Die Kluft zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund ist noch immer groß – besonders im Hinblick auf Bildungschancen, Ausbildungs- und Erwerbsbeteiligung. Wir Grüne wollen eine gleichberechtigte Teilhabe für alle am gesellschaftlichen Leben erreichen. Dazu hat die Grünen-Fraktion einen Gesetzentwurf für ein Bayerisches Teilhabe- und Integrationsgesetz eingebracht, der am 8. Dezember 2021 in zweiter Lesung in der Plenarsitzung behandelt wurde.

Wir wollen Bayern vom verfassungsfeindlichen Leitkulturgesetz der CSU befreien und durch ein modernes, chancengerechtes Gesetz ablösen. Der Grünen-Gesetzentwurf stellt dabei klare Integrationsziele und verbindliche Normen für die Förderung von Integrationsangeboten vor und soll eine starke Integrations-Infrastruktur sowie eine Stabstelle dafür in der Staatskanzlei aufbauen. Darüber hinaus sollen kommunale Integrationszentren die Aufgaben vor Ort koordinieren: Denn Integration geschieht immer vor Ort – in den Kommunen. Natürlich sind Menschen mit Migrationshintergrund auch selbst für ihre Teilhabe verantwortlich. Aber oft laufen ihre Anstrengungen ins Leere – aufgrund der fehlenden Infrastruktur in Bayern im Bereich Integration.

Dabei sind Vielfalt und Diversität eine große Bereicherung für Bayern. Das zeigt allein schon der Blick auf den Arbeitsmarkt: Ohne die Beschäftigten mit Migrationshintergrund wären die als systemrelevant ausgezeichneten Bereiche des öffentlichen Lebens während der Pandemie schon viel früher an existenzielle Grenzen gestoßen. Daher müsse auch in diesem Bereich Diversität verstärkt gefördert und Diskriminierung entgegengetreten werden. Das gilt auch und insbesondere für den öffentlichen Dienst. Derzeit fehlten dazu noch zeitgemäße politische Instrumente. Das soll sich mit unserem Gesetz ändern.

Gesetzentwuf zum Download