Integration und Migration

Queere Flüchtlinge nicht alleine lassen

LGBTIQ*-Geflüchtete als vulnerable Gruppe anerkennen – geschützte Einrichtungen in Kommunen bereitstellen – Umverlegung bei Bedrohungssituation

19. Juli 2019

„Bei der Söder-Regierung besteht keinerlei Bewusstsein für die Schwierigkeiten und Probleme geflüchteter LGBTIQ*-Menschen in Bayern“, liest die queerpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Tessa Ganserer, aus der Antwort des CSU-Innenministeriums auf die grüne Anfrage zur Situation queerer Flüchtlinge in bayerischen Asylbewerberunterkünften und ANKER-Zentren (Anhang). „Übergriffe stoppen? Maßnahmen ergreifen? Fehlanzeige. Das enttäuscht mich tief und darf so auf gar keinen Fall weitergehen.“

Das zeigt ein aktueller Fall von geflüchteten LGBTIQ*-Menschen in der ANKER-Dependance Fürstenfeldbruck. Hier wurden zwei homo-, bzw. trans*sexuelle Geflüchtete bedroht und angegriffen, konnten aber durch die Intervention der Landtags-Grünen aus der Unterkunft herausgeholt werden.

„Es kann nicht sein, dass queere Menschen wegen ihrer geschlechtlichen Identität fliehen müssen und dann hier in ihrer Zuflucht Bayern weiterhin trotz entsprechender Gesetze nicht vor Diskriminierung und Gewalt geschützt werden können“, erklärt die Sprecherin für Asyl, Integration und Flucht, Gülseren Demirel. „Die ANKER-Einrichtungen sind Orte der Hoffnungslosigkeit und des Schreckens für queere Geflüchtete. Hier braucht es effektiven Diskriminierungsschutz.“

Die Landtags-Grünen fordern, die EU-Aufnahmerichtlinie für besonders schutzbedürftige Personen anzuwenden und LGBTIQ*-Geflüchtete als vulnerable Gruppe, die einem besonderen Schutz bedarf, anzuerkennen. Dazu braucht es eigene, geschützte, zentrale oder dezentrale Unterkünfte für LGBTIQ*-Geflüchtete – in Bayern gibt es bisher nur zwei Kommunen mit geschützten Einrichtungen. Damit werden queere Flüchtlinge geschützt und der Kontakt zu zivilgesellschaftlichen Einrichtungen der queeren Community ist gewährleistet. Bei Bedrohungssituationen muss zudem umgehend eine Umverlegung erfolgen.