Integration und Migration

Für menschengerechte „ANKER“-Einrichtungen

Gemeinsam für Menschenrechte: Vorstoß der Oppositionsfraktionen Grüne, SPD und FDP zur Verbesserung der Situation in der Flüchtlingsunterbringung.

12. November 2019

Wir Landtags-Grüne streiten gemeinsam mit den Fraktionen von SPD und FDP im Bayerischen Landtag für menschengerechte „ANKER-Einrichtungen in Bayern“. In vier fraktionsübergreifenden Anträgen fordern sie die Umsetzung der Erkenntnisse aus der Anhörung „ANKER-Einrichtungen in Bayern“, die der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration am 26. September 2019 durchgeführt hat. Gemeinsam setzen sich die drei Oppositionsfraktionen dafür ein, dass die bayerische Asylpolitik human ausgestaltet wird und dass in den „ANKER-Einrichtungen“ umfassende Veränderungen zum Positiven umgesetzt werden.

I. Minderjährige schützen
Der Schutz von Kindern muss uneingeschränkt sichergestellt werden. Deshalb darf der Aufenthalt Minderjähriger in ANKER-Einrichtungen maximal sechs Monate betragen. Im Antrag fordern die drei Fraktionen gemeinsam, dass die Söder-Regierung künftig geltendes Bundesrecht beachten soll und darum minderjährige Kinder und deren Familien spätestens nach sechs Monaten in Gemeinschaftsunterkünften in den Kommunen unterbringen soll. Dazu erklärt Gülseren Demirel (Sprecherin für Asyl, Migration und Flucht der Landtags-Grünen): „Kinder müssen in einem kindgerechten Umfeld aufwachsen. Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen setzt hier klare Standards! Diese müssen endlich auch in Bayern der Maßstab sein.“

II. Rechtsberatung sicherstellen
Asylsuchende haben das Recht auf eine unabhängige Rechtsberatung. Deshalb fordern die drei Fraktionen gemeinsam im Antrag, dass Rechtsbeiständen und Beraterinnen und Beratern von Nicht-Regierungsorganisationen der freie Zugang zu den ANKER-Einrichtungen gewährt wird. Christian Flisek, (rechtspolitischer Sprecher der Landtags-SPD): „Sowohl die EU-Grundrechtecharta, als auch die Europäische Menschenrechtskonvention garantieren eine unabhängige und aufsuchende Asylverfahrensberatung bzw. Rechtsberatung in den ANKER-Einrichtungen. Derzeit werden ausschließlich Verfahrensberatungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angeboten und durchgeführt. Da das BAMF auch über das Anerkennungsverfahren entscheidet, kann nicht von einer unabhängigen Beratung gesprochen werden. Wir fordern daher, dass eine unabhängige Verfahrensberatung durch NGOs und Rechtsanwälte auch in den Ankerzentren durchgeführt werden kann.“

III. Kinder in die Schulen
Minderjährige müssen angemessen beschult werden.
Die drei Fraktionen fordern gemeinsam im Antrag, dass minderjährigen Kindern von Asylsuchenden und minderjährigen Asylsuchenden spätestens nach drei Monaten Zugang zum Bildungssystem ermöglicht wird. Das bedeutet konkret für viele betroffene Kinder, dass sie künftig am Unterricht in den Regelschulen des jeweiligen Schulsprengels teilnehmen können. Martin Hagen (Fraktionschef der Landtags-FDP) führt aus: „Flüchtlingskindern in bayerischen ANKER-Einrichtungen darf der reguläre Schulbesuch nicht verweigert werden. Sie haben das gleiche Recht auf Bildung wie alle Kinder im Freistaat. Bildung ist ein kostbares Gut, es ist der Schlüssel zu Integration. Wir können es uns nicht leisten, dass auch nur ein Kind in seiner Entwicklung auf der Strecke bleibt. Wir erwarten von der Regierung, dass die Standards der Aufnahmerichtlinie des europäischen Parlaments und Rates sofort umgesetzt werden.“

IV. Schutzbedürftige wirksam schützen
Die völkerrechtlichen Vorgaben für schutzbedürftige (vulnerable) Personen sind umzusetzen: Gemeinsam fordern die drei Fraktionen im Antrag, dass besonders schutzbedürftige Personen und LQBTIQ* umgehend nicht mehr in den zentralen ANKER-Einrichtungen, sondern dezentral und gegebenenfalls in gesonderten Einrichtungen und Schutzwohnungen unterzubringen sind.

Gemeinsam fordern wir gemeinsam mit SPD und FDP die Achtung der Menschenrechte in den ANKER-Einrichtungen. Der Schutz der Betroffenen und die Umsetzung rechtlicher Verpflichtungen und internationaler Konventionen muss Grundlage der Unterbringungspolitik in Bayern sein. Für eine menschliche bayerische Asylpolitik.