Integration und Migration

CSU verstößt mit der Aussetzung des Familiennachzugs gegen unsere Verfassung

Wer Integration will, muss Geflüchteten, die wahrscheinlich viele Jahre in Deutschland leben werden, Perspektiven auf ein Zusammenleben mit den Familien bieten.

01. Februar 2018

Eins unserer zentralen Grundrechte ist das Zusammenleben mit der eigenen Familie. Für Geflüchtete ist dies oft nur schwer möglich: Sie werden durch Krieg, Vertreibung oder auf der Flucht getrennt oder einzelne Familienmitglieder versuchen allein zu flüchten. Nach einem erfolgreich durchlaufenden Asylverfahren besteht dann eigentlich die Möglichkeit des Familiennachzugs.

Wer Integration will, muss Geflüchteten, die wahrscheinlich viele Jahre in Deutschland leben werden, Perspektiven auf ein Zusammenleben mit den Familien bieten. Ihre Grundrechte dürfen nicht beschnitten werden. Daher haben wir mit unserem Antrag "Familiennachzug ist Integration - Recht auf Familie für Flüchtlinge wieder herstellen" die Staatregierung aufgefordert, die Wartefrist über den 16.3.2018 hinaus für den Familiennachzug zu subsidiär Geschützten nicht zu verlängern. Subsidiär Geschütze sind zum Beispiel Bürgerkriegsflüchtlinge.

CSU- und SPD-Fraktion haben die erfolgte Einigung auf Bundesebene als eine sehr guten Kompromiss bezeichnet, die CSU hat unseren Antrag abgelehnt, die SPD enthielt sich.

Die kommende Große Koalition mit ihrer Mehrheit im Bundestag will das Grundrecht auf gemeinsames Zusammenleben der Familie nur bundesweit 1000 Personen monatlich gewähren. Nur 1000 Menschen dürfen überhaupt einen Antrag stellen. Somit bleibt es für die Betroffenen völlig unkalkulierbar, wann sie ihre Familien nachholen können.
Das Fazit der Kirchen, des UNHCR sowie namhafter völker- und menschenrechtlicher Expertinnen und Experten lautet: "Die bestehende völkerrechtliche Verpflichtung, den Familiennachzug auch für subsidiär Geschützte zu ermöglichen, lässt sich nicht kontingentieren. Die Pläne der Großen Koalition sind daher rechtlich unzulässig."

Dabei wäre die Wiederaufnahme des Familiennachzugs aus mehreren Gründen dringend nötig.

  • Der Schutz der Familie ist ein Grundrecht. Wenn ein Zusammenleben außerhalb Deutschlands nicht möglich ist, dann muss die Zusammenführung der Kernfamilie hier möglich gemacht werden. Der Familiennachzug ist ein rechtliches und ein ethisches Gebot.
  • Die Aussetzung des Familiennachzugs bzw. seine Beschränkung auf das Gnadenrecht einer Härtefallprüfung erschwert die Integration immens. Er schafft zwei Klassen von Flüchtlingen – mit und ohne Nachzugsmöglichkeit. Wer kann schon Deutsch lernen und sich um Arbeit bemühen, wenn Ehepartner oder Kinder noch im bürgerkriegsumkämpften Syrien verharren müssen?
  • Den Familiennachzug über einen Härtefall zu regeln ist rechtlich unsinnig, weil sich damit keine Prioritäten setzen lassen. Die Trennung von welchem Familienmitglied über welchen Zeitraum ist weniger hart?

Wir werden uns weiterhin, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene für das Recht der Familien vereint zu leben, einsetzen.