Integration und Migration

Abschiebehäftlinge sind keine Strafgefangenen

Grüne setzen sich für längere Besuchs- und Redezeiten ein

08. Februar 2018

Abschiebegefangene sind keine Straftäter, sie haben sich lediglich unerlaubt oder länger als erlaubt aus unterschiedlichen Gründen in Deutschland aufgehalten. Darauf haben auch deutsche und europäische Gerichte in den vergangenen Jahren immer wieder hingewiesen.

Dazu gehört auch, länger als 10 Minuten pro Tag mit einem Rechtsbeistand, der Familie oder Freunden sprechen zu dürfen. In Bayern mangelt es jedoch an der Umsetzung:  Wenn sie zum Beispiel kommunizieren wollen, zum Beispiel mit ihrem Rechtsbeistand, Familien und Freunden, dürfen sie nicht den engen Regelungen der Strafvollzugs unterwerfen werden. Nach dem Besuch und Gespräch in der Abschiebehaft Eichstätt haben wir jedoch festgestellt, dass für die Abschiebegefangenen eine sehr eng gefasste Regelung für Kommunikationszeiten besteht, obwohl sie doch erhöhtes Kommunikationsbedürfnis haben: Sie müssen jederzeit damit rechnen, in ein Land abgeschoben zu werden, in dem sie teilweise seit Jahren nicht mehr waren und haben dort möglicherweise keine Hilfen. Sie müssen sich von Bekannten hier verabschieden, die sie möglicherweise jahrelang nicht mehr wiedersehen werden und sie müssen anwaltliche Hilfe suchen, denn eine Vielzahl der Inhaftierungen in Abschiebehaftanstaltungen erfolgt widerrechtlich, dies gilt auch für die geplanten Abschiebungen. Daher haben wir den Antrag  „Erweiterung der Kommunikationszeiten in der Abschiebehaft“ im Verfassungsausschuss des Landtags eingebracht.
10 Minuten pro Tag Telefonie pro Person, 3 Stunden Besuchszeiten pro Woche und kein Internetzugang ist bei weitem unzureichend, auch wenn die Regelungen im Strafvollzug weitaus restriktiver sind. Die Staatregierung sieht unsere Anliegen als berechtigt an und möchte durch die Einführung einer Internettelefonie die Kommunikationsmöglichkeiten erweitern, und die Besuchszeiten erweitern. Jedoch hat die CSU-Fraktion unseren Antrag abgelehnt, obwohl die Staatregierung der Meinung ist, dass es Verbesserungen bedarf.  Die Zusage der Staatregierung wurde dadurch entkräftet, denn die angekündigten Verbesserungen sind nicht verbindlich, und können auch jederzeit wieder revidiert werden.