Integration und Migration

Keine Abschiebungen aus der Schule

"Schulen sind ein Schutzraum für Kinder und Jugendliche", sagt unsere asylpolitische Sprecherin Christine Kamm. Durch Abschiebungen aus der Klasse heraus wird der Schulfrieden massiv gestört

19. Oktober 2017

 

Wir Grüne sagen: Es darf keine Abschiebungen aus der Schule geben. Kinderrechte und das international gültige Recht auf Bildung haben einen höheren Stellenwert als national aufenthaltsrechtliche Vorschriften. "Schulen sind ein Schutzraum für Kinder und Jugendliche", sagt unsere asylpolitische Sprecherin Christine Kamm. Durch Abschiebungen aus der Klasse heraus wird der Schulfrieden massiv gestört.

Das Beispiel des jungen Berufsschülers, der im Mai 2017 aus seiner Nürnberger Berufsschulklasse nach Afghanistan abgeschoben werden sollte, zeigt, dass die CSU-Regierung den Schulfrieden in Bayern zerstören möchte. Diese Vorgehensweise der CSU-Regierung und die massive Verunsicherung von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern durch die CSU-Regierung muss aufhören.

Es gbit Fälle von BerufsschülerInnen, die aus Angst, dort aufgegriffen zu werden, untertauchen und die Schule nicht mehr besuchen. Es sei auf jeden Fall sinnvoll, wenn ein junger Flüchtling eine Bildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme beenden kann. Dies nutzt auch im Fall einer Abschiebung und eröffnet dem Flüchtling auch in der Heimat neue Perspektiven.

Der Fall in Nürnberg zeigt, wohin es führen kann, wenn nicht mit Augenmaß vorgegangen wird und völlig überzogene politische Exempel statuiert werden sollen. Die Eskalation des Falls liegt in der Verantwortung des CSU-Innenministersums. Das Verhalten des Innenministeriums im Rahmen dieser Maßnahme war völlig falsch. Das gilt auch für die zuständige Ausländerbehörde. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth festgestellt. Dem Abgeschobenen seien seine Rechtsmittel und der ablehnende Bescheid vorenthalten worden. Letzterer sei ihm erst am Tag der Abschiebung übergeben worden, um ein Untertauchen zu verhindern. Der Versuch, die Einlegung von Rechtsmitteln zu vermeiden, stelle einen gravierenden Verstoß gegen den Rechtsstaat dar. Das Landgericht schreibt, es bestünden erhebliche Zweifel, ob es rechtsstaatlichen Grundsätzen entspreche, wenn die Bekanntgabe eines bereits verfügten Bescheids, der mit einem Rechtsmittel angegriffen werden könne, bis zum Zeitpunkt des Vollzugs der Abschiebung zurückgestellt werde und somit die Einlegung des Rechtsmittels vereitelt werde.

Die CSU-Regierung blendet die Entscheidung des Gerichts vollkommen aus und möchte die Rechtsstaatlichkeit nicht verteidigen, sondern die Schulklassen weiterhin als rechtsfreie Räume ansehen. Christine Kamm: "Das werden wir Grüne nicht zulassen."

Den grünen Antrag finden Sie hier!