Integration und Migration

Faire Unterkunftsgebühren für Flüchtlinge

Im Zuge der Neufassung der Asyldurchführungsverordnung wurden die Unterkunftsgebühren für Flüchtlinge massiv und abrupt erhöht. Das stieß bei den Betroffenen als auch bei den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer auf großes Unverständnis

19. Oktober 2017

 

Im Zuge der Neufassung der Asyldurchführungsverordnung erfolgten Erhöhungen der Unterkunftsgebühren von Asylsuchenden nach §§ 23 und 24 (DVAsyl): 278 Euro Unterkunftsgebühren + 33 Euro Energiekosten pro erwerbstätigen Flüchtling mit einem Einkommen über 800,- €. Die massive und abrupte Erhöhung der Unterkunftsgebühren in diesem Umfang stieß bei den Betroffenen, aber auch bei den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, auf großes Unverständnis. 311 Euro für einen Platz in einem Mehrbettzimmer bzw. einem Container zahlen zu müssen, hielten viele für überzogen. Bei den Betroffenen handelt es sich um sogenannte "Fehlbeleger", die nicht aus der Gemeinschaftsunterkunft ausziehen können, weil sie beispielsweise eine Wohnung suchen. Es ist irrelevant, ob der Flüchtling in einem Einzelzimmer oder Mehrbettzimmer untergebracht ist, der Betrag ist immer derselbe.

Unsere grünen Forderungen:

  • Rückwirkung der Gebühren auf maximal sechs Monate beschränken
  • Staffelung der Gebühren: Unterbringung in Mehrbettzimmer muss günstiger sein, als Unterbringung in Einbettzimmer, Gebühren sollten mit Augenmaß eingefordert werden
  • Gebührenbegleichung sollte sozial gestaltet sein, beispielsweise durch Ratenzahlungen;
  • Umfassende Beratung und Information der Flüchtlinge in allen Fragen der Gebührenerhebung
  • Es soll der soziale Frieden gewahrt werden, d.h. es darf keine Schlechterstellung von erwerbstätigen Flüchtlingen vorkommen

Auf all unsere Forderungen möchte das CSU-Sozialministerium eingehen und Verbesserungen einführen. Unsere Antrag wurde auf einer der nächsten Sitzungen des Sozialausschusses verschoben. Dann wird nach einer Überprüfung und erneuten Bericht der CSU-Regierung darüber entschieden.