Unterbringung in dezentralen Unterkünften soll nicht aufgegeben werden – Garant für Integration von Beginn an

<p>Dass die Staatsregierung Flüchtlinge vor allem in großen, zentralen Unterkünften unterbringen möchte, finden wir nicht richtig, insbesondere vor dem Zusammenhang einer gelingenden Integration.</p>

13. Mai 2016

Deshalb haben wir einen Antrag gestellt, in dem wir die Notwenigkeit der dezentralen Unterbringung der Flüchtlinge hervorgehoben haben. Kommunen haben leider keinen Einfluss darauf, wie viele und welche Flüchtlinge sie unterbringen müssen. Hingegen sind sie dafür zuständig, die praktischen Probleme der Unterbringung und Versorgung zu lösen. Es verwundert daher nicht, dass Kommunen einen tendenziell pragmatischen Blick auf asylsuchende Menschen haben. Sie werden als Mitbewohner auf kürzere oder längere Zeit betrachtet, die in vieler Hinsicht einen Integrationsbedarf wie andere Migranten auch haben.

Bei der Diskussion im Ausschuss wurde verdeutlicht, dass die Punkte, die wir unserem Antrag festgehalten haben,
ohnehin bei der weiteren Planungen der Staatsregierung berücksichtigt werden, so die Zusage der Vertreterin des Sozialministeriums:
Die Planungen zu Neu- und Umbauten der Unterkünfte werden weiterhin in enger Abstimmung mit den Landkreisen
und kreisfreien Städten erfolgen. Turnhallennutzungen und die Nutzung von Unterkünften mit unzureichender Qualität sollen beendet werden und Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die sich in dezentralen Unterkünften befinden und dort Integrationsleistungen
erbringen, sollen nicht in zentralen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden.

Trotzdem fand unser Antrag nicht die Zustimmung der CSU-Fraktion.