Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge verbessern

<p>Es gibt inzwischen viele praktische Beispiele geglückter Integration junger Flüchtlinge – beispielsweise in der&nbsp; Berufsausbildung. Die meisten Maßnahmen wurden im Rahmen einer Jugendhilfemaßnahme ermöglicht. Dass diese Erfolge den Jugendlichen ebenso dienen wie der gesamten Gesellschaft in Bayern ist uns alle bewusst.</p>

17. Juni 2016

Wir haben mit unseren Anträgen "Staatliche Finanzierung der Jugendhilfekosten für unbegleitete junge Flüchtlinge auch nach Erreichen der Volljährigkeit sicherstellen" und "Notunterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen beenden – frei werdende Plätze in Einrichtungen der Jugendhilfe nutzen" die aktuell nicht zufriedenstellende Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Sozialausschuss des Landtages zur Sprache gebracht.

Derzeit erstattet der Freistaat die entstandenen Jugendhilfekosten nicht vollständig, sondern beschränkt die Erstattung auf die Kosten, die bis zum Zeitpunkt der Volljährigkeit entstehen. Aufgrund der hohen Fallzahlen führt dies dazu, dass die Bezirke im kommenden Jahr deutlich höher als bisher belastet werden, was sich letztlich auf alle kommunalen Ebenen durchschlägt.

Aus unserer Sicht gibt es keine Rechtfertigung für eine Differenzierung der Kostenerstattung nach dem Alter der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Diese Jugendhilfekosten fallen ohne örtlichen Bezug an, die zugrundeliegenden jugendhilferechtlichen Maßnahmen sind daher bereits per se keine kommunale Aufgabe dar. Darüber hinaus sieht das SGB VIII in § 89d Abs. 1 SGB VIII für alle den Jugendämtern im Zusammenhang mit unbegleiteten ausländischen jungen Menschen entstehenden Kosten einen Kostenerstattungsanspruch explizit gegen das jeweilige Land und nicht wie in allen anderen Kostenerstattungsfällen gegenüber dem überörtlichen Träger vor. Dabei wird allein auf die Tatsache des Jugendhilfebezugs und nicht auf das Alter abgestellt. Auf dieser Rechtsgrundlage werden in allen übrigen Ländern den Jugendämtern aus staatlichen Mitteln die entstehenden Jugendhilfekosten altersunabhängig vollständig erstattet. Der Verweis des Sozialministeriums und der CSU-Fraktion im Ausschuss auf das Ziel einer Beendigung des Jugendhilfebezugs mit Volljährigkeit geht zudem an der gegenwärtigen Rechtslage vorbei.

Nach dem SGB VIII soll einem jungen Volljährigen Jugendhilfe weiterhin gewährt werden, wenn und solange die Hilfe auf Grund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Hierauf weist selbst das StMAS in seinen fachlichen Empfehlungen hin. Eine Aussteuerung aus dem Hilfesystem der Jugendhilfe mit der Volljährigkeit ist damit nicht in allen Fällen möglich und umsetzbar.
Trotz der vorgetragene Forderungen, welche von Bezirkstagen und Jugendhilfeträger unterstützt wird, wurde unsere Antrag nicht zugestimmt, sondern verschoben. Es soll vor der Sommerpause einen Bericht des Sozialministeriums geben, wie die Situation in den Städten und im ländlichen Gebiet ist.

Seit November 2015 werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge - nach einer vorübergehende Inobhutnahme in den Transitkommunen - bundesweit verteilt. Dies hat dazu geführt, dass die bestehenden Jugendhilfeeinrichtungen nicht primär belegt werden, sondern die Jugendlichen in Not- bzw. Übergangsunterbringungsmöglichkeiten untergebracht werden und eine rudimentäre Versorgung erhalten. Die bestehende Jugendhilfeeinrichtungen stehen damit de facto leer. Christine Kamm, flüchtlingspolitische Sprecherin der Landtagsgrünen, stellte in der Debatte fest, dass auch vor Ort die Strukturen und Leistungen so entwickelt werden, dass jungen Menschen die Hilfen erhalten, auf die sie nach der Kinderrechtskonvention und dem SGB VIII Anspruch haben.
Dies gilt insbesondere mit Blick auf eine angemessene Unterbringung, individuelle und gesundheitliche Versorgung, Beschulung oder berufliche Förderung und Unterstützung zur Integration.
Die CSU-Fraktion mit der Unterstützung des Sozialministeriums geht davon aus, das keine bzw. sehr wenige Jugendliche in Notunterkünfte untergebracht sind. Sie weiß jedoch nicht, ob und wie viele Jugendliche aktuell sich in Notunterkünfte befinden. Das Sozialministerium ist ahnungslos und lässt mögliche Gefährdung des Jugend- und Kinderwohls in den Notunterkünften somit zu, denn unsere Antrag ist seitens der CSU-Fraktion abgelehnt wurden.


Staatliche Finanzierung der Jugendhilfekosten für unbegleitete junge Flüchtlinge auch nach Erreichen der Volljährigkeit sicherstellen

Notunterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen beenden – frei werdende Plätze in Einrichtungen der Jugendhilfe nutzen