Senegalesen und Ghanaer arbeiten lassen

<p>2846 Senegalesen halten sich in Bayern auf, mehr als die Hälfte bereits länger als ein Jahr. Ebenso sind nur 169 Flüchtlinge aus Ghana im letzten Jahr nach Bayern gekommen, die große&nbsp; Mehrheit der hier lebenden 1508 Ghanaer lebt mehr als ein Jahr in Bayern. „Die Verfahren sind noch nicht entschieden, viele von ihnen durften bereits arbeiten“, erklärt die asyl- und integrationspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, <strong>Christine Kamm</strong>, und verweist auf die Ergebnisse einer grünen <a href="/fileadmin/bayern/user_upload/ContentFiles/kamm-952_a_0.pdf">Anfrage</a>.

24. März 2016

Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom Oktober 2015 schließt eine Erwerbstätigkeit von Flüchtlingen aus einem sicheren Herkunftsland ab diesem Zeitpunkt aus. „Für die Zeit davor gibt es aber einen Ermessensspielraum und der sollte großzügig zugunsten der arbeitswilligen Asylsuchenden und der arbeitskräftesuchenden Betriebe genutzt werden. Arbeitsverbote sind unsinnig und machen krank.“

Korrekturbedarf sieht Christine Kamm auch bei den Regelungen zur Arbeitsaufnahme für Menschen aus dem Senegal und Ghana: Die Einkommensgrenzen (38.688 Euro Jahresbrutto bei Mangelberufen, 49.600 Euro Jahresbrutto bei den anderen Berufen), seien für die Arbeitsmigration viel zu hoch. „Diese Flüchtlinge haben während ihres mehrjährigen Aufenthalts engagiert Deutsch gelernt, sich zum Altenpfleger oder Schreiner weitergebildet und wurden von ihren Firmen als MitarbeiterInnen sehr geschätzt. Auch Senegalesen oder Ghanaer sollten die Chance haben, in Mangelberufen arbeiten zu dürfen“, so Christine Kamm und fordert ein Anwerbeabkommen mit dem Senegal und Ghana auf Bundesebene, wie es auch schon mit anderen Ländern wie den Philippinen abgeschlossen wurde.