Recht auf Schulbesuch auch für Flüchtlingskinder umsetzen

<p>Die Landtags-Grünen fordern mit einem Dringlichkeitsantrag einen Bericht zur Schulpflicht für Flüchtlingskinder. „Vor allem geht es uns um die Kinder in den Erstaufnahme- und in den Rückkehreinrichtungen“, erklärt die asylpolitische Sprecherin <strong>Christine Kamm</strong>. „Denn die derzeitige Praxis, diese Kinder von einem weiteren regulären Schulbesuch auszuschließen und stattdessen nur noch eine Notbeschulung in den Rückkehrzentren bereitzustellen, ist schlicht und einfach rechtswidrig.“</p>

27. Januar 2016

Derzeit seien jeweils über 300 Schulkinder in den Rückkehrzentren Manching und Bamberg, unterrichtet nur von zwei bis vier PädagogInnen. Zudem finde der Unterricht derzeit nur stundenweise und nur an bestimmten Wochentagen statt und den Eltern gegenüber werde er lediglich als freiwillige Option dargestellt. „Wie kann hier eine angemessene Beschulung sichergestellt werden?“

Auch die Kinder von neu ankommenden Flüchtlingsfamilien dürften nicht weiter monatelang vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. Oft könnten Asylanträge erst nach Monaten gestellt werden, weil das BAMF überlastet sei. Erforderlich sei es daher, die 3-Monats-Frist für die Einschulung der Flüchtlingskinder bereits ab dem Termin der Bescheinigung über die Meldung als AsylsuchendeR und nicht erst ab der wesentlich späteren Asylantragsstellung zu rechnen. Christine Kamm: „Kinder haben ein Recht auf Bildung und müssen in die Schule gehen können. Ein halbjähriger Ausschluss vom Schulbesuch ist ein gravierender Einschnitt in die Bildungsbiographie eines Kindes."