Mögliche Verletzungen von Kinderrechten werden überprüft

<p>Die Kinderrechtrechtskonvention (KRK) der Vereinten Nationen ist seit 2010 in vollem Umfang anerkannt, und muss eingehalten werden. In Artikel 3 ist der Vorrang des Kindeswohls verankert.</p>

14. Juli 2016

Dieser muss der KRK zufolge bei allen Maßnahmen berücksichtigt werden - ob von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen. Dies gilt auch in Einrichtungen für Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive und damit auch für die Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen (ARE) in Bamberg und Manching/Ingolstadt. Im Abschiebezentrum für Flüchtlinge in Bamberg werden Kinderrechte einer aktuellen Studie zufolge vielfach missachtet. Gesundheitsversorgung und Bildung, der Schutz der Privatsphäre und die Ernährung seien unzureichend, heißt es in einer Untersuchung der Hildegard-Lagrenne-Stiftung für Roma in Deutschland. Auch der Vorrang des Kindeswohls werde in der Aufnahme- und Rückführungseinrichtung in Bamberg außer Acht gelassen. Somit werde die UN-Kinderrechtskonvention gebrochen. Wir haben mit unserem Antrag die Missstände nicht nur in Bamberg, sondern auch in Manching erörtert und die Staatsregierung aufgefordert, diese rasch zu beheben. Bis zu Behebung der Missstände dürfen unsere Ansicht nach keine Familien in den AREs untergebracht werden. Bei der Diskussion dazu im Sozialausschuss des Landtages wurde deutlich, dass das Sozialministerium die Vorwürfe überprüfen und die Missstände beheben wird. Wir haben daher unseren Antrag umformuliert, dahingehend dass es nach der Sommerpause einen Bericht des Sozialministeriums zu der Situation in den AREs geben wird, und haben die Zustimmung der anderen Fraktionen erhalten.

Kinderrechte  und  Mindeststandards  in  den  Aufnahme-und  Rückführungseinrichtungen sicherstellen

Beschluss und Folgeantrag dazu

https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000007500/0000007702.pdf