Kindeswohlgefährdung bei der Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

<p>Seit November vergangenen Jahres gilt&nbsp; das "Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“.&nbsp; Dies sieht eine „vorläufige Inobhutnahme“ von Kindern und Jugendlichen an ihrem Ankunftsort für maximal zwei Wochen vor und anschließend eine bundesweite Umverteilung nach Quotenregelung.</p>

12. Mai 2016

Die Realität sieht derzeit anders aus. Obwohl das Know-how mittlerweile in Städten wie München, Rosenheim und Passau vorhanden sei, würde dieses Wissen nicht genutzt und die jungen Flüchtlinge würden zunächst durch fehlende Informationen und Untätigkeit verunsichert, um anschließend in Bundesländer mit schlechterer Grundversorgung gebracht zu werden. „Derzeit sind immer noch Jugendliche in Notunterbringungssystem untergebracht, während die Clearingstellen in Bayern leer sind und aufgegeben werden müssen“, so Christine Kamm, flüchtlingspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen. Vor allem für traumatisierte Jugendliche werde die
Situation immer prekärer und sei nicht länger tolerierbar, betonte sie bei der Debatte in der Plenarsitzung.


Die anderen Fraktionen haben jedoch den Eindruck, dass der geltende Verfahren reibungslos funktioniert und schließen somit die Augen vor der Tatsache, dass Kinder und Jugendliche in den letzten Monaten verschwunden sind, weil sie sich auf eigene Faust auf dem Weg gemacht haben zu ihre Familienangehörige. Auch die bestehende medizinische Kurzscreenings in den Notunterkünften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge als gelungen zu bezeichnen, zeigt auf, welches Verständnis von Kindes- und Jugendwohl vorherrscht. Nach unserer Ansicht liegt das nicht an schlechter Durchführung, sondern am Charakter dieses „Kurzscreening“; ohne Dolmetscher und gründliche Untersuchung bleiben viele Probleme und Risiken im Verborgenen.