Keine adäquate Betreuung der Asylsuchenden, Inkaufnahme von Kindeswohlgefährdung

<p>Wir Landtags-Grüne haben mit den eingebrachte Anträgen für eine bessere Asylsozialarbeit - <a href="https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000006500/0000006546.pdf">"Mehr Personal einstellen, "Qualitätsstandards sichern"</a> und <a href="https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000006500/0000006637.pdf">"Keine Kindeswohlgefährdung bei der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zulassen"</a> - den Missstand bei der Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen aufgezeigt.&nbsp;</p>

11. März 2016

In unserem Antrag zu Asylsozialarbeit verlangen wir die Einhaltung der angestrebte 1:100-Schlüssel bei der Asylsozialberatung in den Erstaufnahmeeinrichtungen und 1:150 in den (dezentralen) Gemeinschaftsunterkünften. Die Realität sieht in Bayern so aus, dass an vielen Orten ein Asylsozialarbeiterin oder Asylsozialarbeiter 400-600 Flüchtlinge betreuen muss, stellt Christine Kamm, asyl- und flüchtlingspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen fest. "Auch wenn im Haushalt die finanzielle Rahmenbedingungen aufgrund unsere Hartnäckigkeit erhöht wurde, unternimmt die Staatsregierung keinerlei Maßnahmen um für eine adäquate Betreuung der Flüchtlinge zu sorgen."

Die Finanzierung der Betreuung der Flüchtlinge ist nicht eine freiwilligen Akt des Freistaates, wie die Vertreter der CSU-Fraktion im Ausschuss feststellten, sondern es muss zu eine feste Bestandteil der Verantwortungsbereich des Freistaats werden. Sollte der Betreuungsschlüssel weiterhin auseinanderklaffen, riskieren die Verantwortlichen den sozialen Frieden in der Gesellschaft. Dazu muss es nicht kommen, wenn die Staatsregierung hier konzentriert zu Maßnahmen ergreift, die in Vergangenheit von uns immer wieder eingebracht, jedoch von  der CSU-Fraktion abgelehnt wurde. 

Auch dieses Mal stimmt die CSU gegen unseren Antrag und lässt die Flüchtlinge und Ehrenamtliche allein.  

Mit unseren Antrag zu eine bessere Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen haben wir die Beobachtungen und Missstände in der Praxis  bei der Betreuung und Unterbringung der UMF aufgegriffen und fordern die Staatsregierung auf hier sofort aktiv zu werden, um kein Kindeswohlgefährdung zuzulassen. 

Nach dem neunen Bundesgesetz sollen Jugendliche auf dem ganzen Bundesgebiet verteilt werden. Doch die Weiterverteilung kommt seit dem November letztes Jahr nicht wirklich voran. So müssen die Jugendlichen nur noch vorläufig in Obhut genommen und innerhalb von zwei Wochen in die Aufnahmekommune angekommen sein. Wir haben uns bereits auf Bundesebne gemeinsam mit Wohlfahrtsverbänden und Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen gegen solch ein Hauruck-Verfahren ausgesprochen und deutlich gemacht, dass bei der konzeptlose Verteilung das Wohl der Kinder und Jugendlichen in Gefahr ist. Doch nun werden die Folgen solch einer falschen Gesetzgebung deutlich: Die Kinder und Jugendlichen werden bis teilweise sechs Wochen in provisorische Unterkünfte untergebracht, es gibt keine umfängliche medizinische Untersuchung und die Clearingstellen in Bayern werden nach und nach aufgegeben, jedoch die Turnhallen und Großraumbüros mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen belegt.

Christine Kamm forderte im Sozialausschuss das Ende dieser Praxis und eine sofortiges Einlenken der Staatsregierung. Jedoch wurde auch dieser Antrag von der CSU-Fraktion abgelehnt.